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Erneut: Sitzungsstaatsanwalt als Zeuge führt zur Urteilsaufhebung
BGH, Beschluss v. 19. 9. 2019 – 1 StR 235/19
Veröffentlicht/Copyright:
9. Januar 2020
Published Online: 2020-01-09
Published in Print: 2020-01-07
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlung
- Verständlichkeit und Neutralität ärztlicher Risikoaufklärung
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung
- Folgen von Aufklärungsmängeln bei Lebendorganspende
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Zur Reichweite des Strafrechts am Ende des Lebens
- Rechtsprechungsänderung. Die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266 a StGB und die daraus folgende Abführungspflicht ist (vorsatzausschließender) Tatbestandsirrtum
- Der 4. Strafsenat des BGH lehnt gegen ein obiter dictum des 1. Strafsenats in einem Hinweis für die neue Hauptverhandlung eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG ab, wenn ein Angeklagter wegen Taten verurteilt wird, die er als Erwachsener begangen hat, die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich weiterer Taten, die der Angeklagte bereits als Heranwachsender begangen hatte, von einer Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen hatte
- Im Ermittlungsverfahren sind Beweisverwertungsverbote von Amts wegen zu prüfen
- Erneut: Sitzungsstaatsanwalt als Zeuge führt zur Urteilsaufhebung
- Rezension
- Privatinsolvenzrecht
- BAG Aktuell
- Leitsätze
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlung
- Verständlichkeit und Neutralität ärztlicher Risikoaufklärung
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung
- Folgen von Aufklärungsmängeln bei Lebendorganspende
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Zur Reichweite des Strafrechts am Ende des Lebens
- Rechtsprechungsänderung. Die Fehlvorstellung über die Arbeitgebereigenschaft in § 266 a StGB und die daraus folgende Abführungspflicht ist (vorsatzausschließender) Tatbestandsirrtum
- Der 4. Strafsenat des BGH lehnt gegen ein obiter dictum des 1. Strafsenats in einem Hinweis für die neue Hauptverhandlung eine entsprechende Anwendung des § 32 JGG ab, wenn ein Angeklagter wegen Taten verurteilt wird, die er als Erwachsener begangen hat, die Staatsanwaltschaft jedoch hinsichtlich weiterer Taten, die der Angeklagte bereits als Heranwachsender begangen hatte, von einer Verfolgung gemäß § 154 Abs. 1 StPO abgesehen hatte
- Im Ermittlungsverfahren sind Beweisverwertungsverbote von Amts wegen zu prüfen
- Erneut: Sitzungsstaatsanwalt als Zeuge führt zur Urteilsaufhebung
- Rezension
- Privatinsolvenzrecht
- BAG Aktuell
- Leitsätze