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Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer Schutzpflichten in Hausnotrufvertrag
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M. Stürner
Published/Copyright:
October 18, 2017
Published Online: 2017-10-18
Published in Print: 2017-10-9
© 2017 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Articles in the same Issue
- Titelseiten
- Info-Teil
- JURA INFO
- Aufsätze
- Elternkonkurrenzen
- Früh übt sich, wer ein Anwalt werden will ...
- Subjektiver oder objektiver Gefahrenbegriff, »Gefahrenverdacht« und Vorfeldbefugnisse: Dauerbaustellen des Gefahrenabwehrrechts
- Grundstudium
- Die Beteiligung Dritter am Rechtsstreit durch Haupt- und Nebenintervention
- Die Bestandskraft von Verwaltungsakten und ihre Überwindung durch Betroffene
- Repetitorium
- Die Streitverkündung
- Schwerpunktbereich
- Die Buddenbergs
- Methodik
- Umtrunk mit Folgen
- Ein »Road Trip« zum unpassenden Zeitpunkt
- Konkurrenz um den Autoskooter
- »Die Affäre B«
- Karteikarten
- Der Idealverein als Regelfall des gemeinnützigen Vereins
- Prospekthaftung im weiteres Sinne bei der Publikumspersonengesellschaft
- Sittenwidrigkeit eines Unternehmer-Ehevertrags
- Beweislastumkehr bei grober Verletzung besonderer Schutzpflichten in Hausnotrufvertrag
- Fiktive Schadensabrechnung durch fiktive Umrüstungskosten bei unfallbeschädigtem Taxi
- Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang bei Suizid des Opfers einer Nachstellung
- Tatbegriff bei versuchter Anstiftung
- Auswirkung des Deliktswechsels beim Rücktritt
- Rechtmäßigkeit eines Glasflaschenverbots in einem Vergnügungsviertel
- Verordnung zum allgemeinen Leinenzwang für Hunde
- Ohne Wissen des Begünstigten durch Bestechung erwirkte Beihilfe – Teil I: Rücknahme der Bescheide
- Ohne Wissen des Begünstigten durch Bestechung erwirkte Beihilfe – Teil II: Rückforderung der Leistungen
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- Ohne Wissen des Begünstigten durch Bestechung erwirkte Beihilfe – Teil II: Rückforderung der Leistungen