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Münchener Kommentar zum HGB, Band VI §§373 bis 406, CISG

Published/Copyright: August 17, 2012
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88IHR2/2008BücherSchwerpunkte der Rechtsprechung in jeder der sieben an-deren Regionen werden weitgehend in der Reihenfolge derGliederung desCISGbewertet. Dabei wird der Standort dereinzelnen Region im Kontext der internationalen Rechtspre-chung deutlich.Der Leser, der sich das Doppelgebot der einheitlichen Aus-legung und Anwendung bereits zu eigen gemacht hat, wirdsich durch die Beiträge bestätigt fühlen. Der Leser, der meint,in dessen Beherrschung noch sicherer werden zu müssen,kommt diesem Ziel nach Durcharbeitung des Werkes einengroßen Schritt näher. Beide Leser erhalten auf die Frage „QuoVa d i sCISG?“ eine Antwort, mit der sie sehr zufrieden seinmüßten.Rechtsanwalt Prof. Dr.Heinz Albert Friehe, SalzgitterMünchener Kommentar zumHGB, BandVI§§ 373 bis 406,CISG, 2. Auflage, München 2007, Herausgeber:Karsten Schmidt,XLVII, 907 Seiten gebunden, 148J,ISBN: 978-3-406-54064-6, Verlag: C. H. Beck /Verlag Franz Vahlen2007 erschien die Neuauflage des erstmals im Jahre 2004 ver-öffentlichten sechsten Bandes der Kommentierung zum Han-delsgesetzbuch in der Münchener Kommentarreihe. Damitfügt sich dieser Band in eine wachsende Zahl von Kommen-tierungen des WienerUN-Übereinkommens über Verträgeüber den internationalen Warenkauf –CISG, welches nichtnur im Rahmen desHGB, sondern auch desBGBbesprochenwird – beispielsweise auch im Münchener Kommentar zumBGB.Neben der Kommentierung desCISGund der nationalenRegeln zum Handelskauf vereint der Band auch das Kommis-sionsgeschäft. Der kommentierte Gesetzes- und Übereinkom-menstext ist ebenso unverändert geblieben wie das Autoren-team, welches schon die Vorauflage bearbeitete. Die dadurcheröffnete Möglichkeit, auf den dort fundiert erarbeitetenGrundstock zurückgreifen und vermehrt auf ausstrahlendeÄnderungen anderer Rechtsgebiete, sowie Rechtsprechungund Literatur eingehen zu können, wurde genutzt. Der deut-lich gestiegene Umfang der Kommentierung, der im Wesent-lichen auf dasCISGabfällt, belegt die zunehmende Relevanzdieses Regelungswerkes, sowohl in Rechtsprechung wie auchLiteratur. In erfreulicher Fortsetzung der ersten Auflage ver-weist die Kommentierung desCISGauf ausländische Literaturund Rechtsprechung – sowohl in gedruckter wie auch in elek-tronischer Form, wobei letztere wohltuend auf die Angabe derURLverzichtet. Diese Art der Kommentierung fördert die au-tonome Auslegung desCISG, die in der Praxis häufig durcheine rein nationale Sichtweise verdeckt wird und geht damitüber den direkten Nutzwert zusätzlicher internationaler Quer-verweise hinaus.Angenehm fällt weiter auf, dass die Autoren derCISG-Kommentierung die Aufteilung der zu kommentierenden Pas-sagen beibehalten haben, was dazu führt, dass die Kommen-tierung durch einen Bearbeiter sich weniger an den Teilenbzw. Kapiteln des Übereinkommens, als an Sinnabschnittenorientiert.Die Neubearbeitung wird abgerundet durch ein übersicht-licher strukturiertes und insbesondere um eine Vielzahl vonStichwörtern erweitertes und damit erheblich nutzbringende-res Sachverzeichnis. Für den Buchstaben „H“ beispielsweisebietet das neue Verzeichnis 29 Einträge, während es in derVorauflage lediglich 13 waren.Insgesamt kann die Kommentierung desCISGerneut über-zeugen und stellt für den Praktiker eine lobenswerte Arbeits-hilfe dar.Rechtsanwalt Dr.Tobias Eckardt, Hamburg
Online erschienen: 2012-08-17
Erschienen im Druck: 2008-04-24

© 2008 by sellier european law publishers, Munich/Germany

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