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Der Fall „Breivik“ in den Massenmedien.

Gesellschaftliche Verarbeitungspraktiken von Phänomenen entgrenzter Gewalt
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Amok und Schulmassaker
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Der Fall „Breivik“ in den Massenmedien Gesellschaftliche Verarbeitungspraktiken von Phänomenen entgrenzter Gewalt DANIE L ZIE GLER1.EINLEITUNGAm 22. Juli 2011 starben bei einem Bombenanschlag im Osloer Regie-rungsviertel acht Menschen. Kurze Zeit später wurden 69 Menschen auf der norwegischen Insel Utøya getötet, auf der zu diesem Zeitpunkt das Ferien-lager der Jugendorganisation der norwegischen Arbeiterpartei stattfand. Als die Polizeikräfte auf der Insel eintrafen, ließ sich der Täter, der zum Tat-zeitpunkt 32-jährige Anders Behring Breivik, widerstandslos festnehmen. Später bekannte sich Breivik sowohl zum Anschlag in Oslo als auch zum Massenmord auf Utøya. Am Tag der Anschläge versendete Breivik ein über 1500 Seiten umfassendes Manifest, das ihm u. a. zur Legitimation sei-ner Tat und zur Selbstdarstellung diente. Der Gerichtsprozess gegen Breivik begann am 16. April 2012. Im Mit-telpunkt des Prozesses stand nicht etwa die Schuldfrage, die durch das Be-kenntnis Breiviks bereits kurz nach den Anschlägen geklärt war, sondern die Frage nach der psychischen Verfassung des Täters, also seiner Zurech-nungsfähigkeit. Das erste psychiatrische Gutachten attestierte Breivik eine paranoide Schizophrenie. Da das Gutachten jedoch auf öffentliche Kritik stieß, ordnete das Gericht ein weiteres Gutachten an, in dem die Psychiater zum Schluss kamen, Breivik leide lediglich an einer narzisstischen Persön-lichkeitsstörung. Am 24. August 2012 wurde Breivik schließlich für den
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Der Fall „Breivik“ in den Massenmedien Gesellschaftliche Verarbeitungspraktiken von Phänomenen entgrenzter Gewalt DANIE L ZIE GLER1.EINLEITUNGAm 22. Juli 2011 starben bei einem Bombenanschlag im Osloer Regie-rungsviertel acht Menschen. Kurze Zeit später wurden 69 Menschen auf der norwegischen Insel Utøya getötet, auf der zu diesem Zeitpunkt das Ferien-lager der Jugendorganisation der norwegischen Arbeiterpartei stattfand. Als die Polizeikräfte auf der Insel eintrafen, ließ sich der Täter, der zum Tat-zeitpunkt 32-jährige Anders Behring Breivik, widerstandslos festnehmen. Später bekannte sich Breivik sowohl zum Anschlag in Oslo als auch zum Massenmord auf Utøya. Am Tag der Anschläge versendete Breivik ein über 1500 Seiten umfassendes Manifest, das ihm u. a. zur Legitimation sei-ner Tat und zur Selbstdarstellung diente. Der Gerichtsprozess gegen Breivik begann am 16. April 2012. Im Mit-telpunkt des Prozesses stand nicht etwa die Schuldfrage, die durch das Be-kenntnis Breiviks bereits kurz nach den Anschlägen geklärt war, sondern die Frage nach der psychischen Verfassung des Täters, also seiner Zurech-nungsfähigkeit. Das erste psychiatrische Gutachten attestierte Breivik eine paranoide Schizophrenie. Da das Gutachten jedoch auf öffentliche Kritik stieß, ordnete das Gericht ein weiteres Gutachten an, in dem die Psychiater zum Schluss kamen, Breivik leide lediglich an einer narzisstischen Persön-lichkeitsstörung. Am 24. August 2012 wurde Breivik schließlich für den
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