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1. Grundlegung

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Jahresabschlussanalyse
This chapter is in the book Jahresabschlussanalyse
1 Grundlegung 1 1 Grundlegung 1.1 Aufgabenstellung der Jahresabschlußanalyse Mit dem Jahresabschluß legen Unternehmen Rechenschaft über den Erfolg ihrer ge-schäftlichen Tätigkeit und über ihre wirtschaftliche Situation, vornehmlich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab. Der Jahresabschluß wird (mindestens) einmal jährlich aufgestellt und setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-rechnung und dem Anhang zusammen; ergänzt wird er um einen Lagebericht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen den Jahresabschluß nur dann veröffentlichen, wenn sie die im Publizitätsgesetz (PublG) genannten Größen-merkmale erfüllen; im allgemeinen brauchen sie den Jahresabschluß nicht zu publi-zieren. Dem Jahresabschluß werden hier folgende Funktionen beigemessen: - Ermittlung des Periodenerfolges und Selbstinformation: Der Jahresabschluß zeigt den Erfolg der betriebszweckbezogenen und betriebs-zweckfremden geschäftlichen Aktivitäten; der Erfolg als Gewinn oder Verlust ist die Stromgröße zur Bestandsgröße Eigenkapital. Die Bilanz informiert Eigentü-mer auf der Aktivseite über die Mittelverwendung oder Mittelbindung und auf der Passivseite über die Mittelherkunft oder Mittelaufbringung; die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt ihnen, durch welche Gewinn- und Verlustkomponenten, d. h. Erträge und Aufwendungen, die Bestandsgröße Eigenkapital in der Abrech-nungsperiode verändert wurde. - Dokumentationsfunktion'. Der Jahresabschluß dokumentiert, hält also die inner- und zwischenbetrieblichen Wertbewegungen fest. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten kann man auf Nachweise im Jahresabschluß zurückgreifen, bei Insolvenzverfahren kann der Jahresabschluß die Grundlage für Vermögens- und Schuldenverzeichnisse bilden usw. - Rechenschaftslegung gegenüber Anteilseignern und Fiskus: Der Jahresabschluß zeigt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Schei-den Gesellschafter aus oder beabsichtigt man Unternehmensfusionen, so kann der Jahresabschluß eine wichtige Informationsquelle der Unternehmensbewertung bil-den. Der Jahresabschluß weist den erzielten Erfolg aus, auf dem der Fiskus bei der Bemessung von Steuern aufbaut. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluß durch Hinterlegung beim Handelsregister und im Fall mittelgroßer und großer Gesellschaften zusätzlich im Bundesanzeiger veröffentlichen; mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müs-sen ihren Jahresabschluß zuvor durch einen Abschlußprüfer prüfen lassen (diese Größenmerkmale zu Kapitalgesellschaften finden sich in § 267 HGB). Bei Kapital-
© 2018 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

1 Grundlegung 1 1 Grundlegung 1.1 Aufgabenstellung der Jahresabschlußanalyse Mit dem Jahresabschluß legen Unternehmen Rechenschaft über den Erfolg ihrer ge-schäftlichen Tätigkeit und über ihre wirtschaftliche Situation, vornehmlich über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ab. Der Jahresabschluß wird (mindestens) einmal jährlich aufgestellt und setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-rechnung und dem Anhang zusammen; ergänzt wird er um einen Lagebericht. Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen den Jahresabschluß nur dann veröffentlichen, wenn sie die im Publizitätsgesetz (PublG) genannten Größen-merkmale erfüllen; im allgemeinen brauchen sie den Jahresabschluß nicht zu publi-zieren. Dem Jahresabschluß werden hier folgende Funktionen beigemessen: - Ermittlung des Periodenerfolges und Selbstinformation: Der Jahresabschluß zeigt den Erfolg der betriebszweckbezogenen und betriebs-zweckfremden geschäftlichen Aktivitäten; der Erfolg als Gewinn oder Verlust ist die Stromgröße zur Bestandsgröße Eigenkapital. Die Bilanz informiert Eigentü-mer auf der Aktivseite über die Mittelverwendung oder Mittelbindung und auf der Passivseite über die Mittelherkunft oder Mittelaufbringung; die Gewinn- und Verlustrechnung zeigt ihnen, durch welche Gewinn- und Verlustkomponenten, d. h. Erträge und Aufwendungen, die Bestandsgröße Eigenkapital in der Abrech-nungsperiode verändert wurde. - Dokumentationsfunktion'. Der Jahresabschluß dokumentiert, hält also die inner- und zwischenbetrieblichen Wertbewegungen fest. Im Fall von Rechtsstreitigkeiten kann man auf Nachweise im Jahresabschluß zurückgreifen, bei Insolvenzverfahren kann der Jahresabschluß die Grundlage für Vermögens- und Schuldenverzeichnisse bilden usw. - Rechenschaftslegung gegenüber Anteilseignern und Fiskus: Der Jahresabschluß zeigt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Schei-den Gesellschafter aus oder beabsichtigt man Unternehmensfusionen, so kann der Jahresabschluß eine wichtige Informationsquelle der Unternehmensbewertung bil-den. Der Jahresabschluß weist den erzielten Erfolg aus, auf dem der Fiskus bei der Bemessung von Steuern aufbaut. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluß durch Hinterlegung beim Handelsregister und im Fall mittelgroßer und großer Gesellschaften zusätzlich im Bundesanzeiger veröffentlichen; mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müs-sen ihren Jahresabschluß zuvor durch einen Abschlußprüfer prüfen lassen (diese Größenmerkmale zu Kapitalgesellschaften finden sich in § 267 HGB). Bei Kapital-
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