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1. Ziele und Aufgabenbereiche der Allgemeinen Volkswirtschafspolitik

1. Ziele und Aufgabenbereiche der Allgemeinen Volkswirtschafspolitik 1.1 Methodologische Vorbemerkungen Im Band I unserer „Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik" hatten wir das Verhältnis von Allgemeiner und Spezieller Volkswirtschaftspolitik dahingehend charakterisiert, daß die beiden Disziplinen zueinander in einem zweifachen Ergänzungsverhältnis stehen: auf der einen Seite ist die Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik das erkenntnismäßige Fundament für die auf ihr aufbauenden übrigen Teildisziplinen der Lehre von der "Wirtschaftspoli-tik im Sinne von Grundlagenwissenschaft und angewandter Wissenschaft, wie es uns aus vielen anderen Wissensgebie-ten geläufig ist; auf der anderenen Seite werden in der Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik die-jenigen Teile der Gesamtdisziplin zusammengefaßt, deren Gegenstand nicht ein bestimmter Ausschnitt aus dem wirt-schaftlichen und wirtschaftspolitischen Geschehen einer Volkswirtschaft, sondern die Gesamtheit dieses Geschehens ist. Die wirtschaftspolitische Beeinflussung des volkswirt-schaftlichen Gesamtorganismus (Makropolitik) ist damit Darstellungsgegenstand des letzterwähnten Teilgebietes der Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik, mit dem wir uns — wie auch im Titel des Bandes bereits zum Ausdruck gebracht wird — nunmehr befassen wollen, nach-dem wir im ersten Band ausschließlich auf die Aufgaben-stellung der Lehre von der Wirtschaftspolitik als Grund-lagenwissenschaft für alle übrigen wirtschaftspolitischen Teil-disziplinen abgestellt hatten. Wir gliedern damit die Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik in einen systematisch-theoretischen (formalen) Teil und einen mate-riellen Teil auf, wobei diese Gliederung für die Stoffaus-
© 2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

1. Ziele und Aufgabenbereiche der Allgemeinen Volkswirtschafspolitik 1.1 Methodologische Vorbemerkungen Im Band I unserer „Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik" hatten wir das Verhältnis von Allgemeiner und Spezieller Volkswirtschaftspolitik dahingehend charakterisiert, daß die beiden Disziplinen zueinander in einem zweifachen Ergänzungsverhältnis stehen: auf der einen Seite ist die Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik das erkenntnismäßige Fundament für die auf ihr aufbauenden übrigen Teildisziplinen der Lehre von der "Wirtschaftspoli-tik im Sinne von Grundlagenwissenschaft und angewandter Wissenschaft, wie es uns aus vielen anderen Wissensgebie-ten geläufig ist; auf der anderenen Seite werden in der Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik die-jenigen Teile der Gesamtdisziplin zusammengefaßt, deren Gegenstand nicht ein bestimmter Ausschnitt aus dem wirt-schaftlichen und wirtschaftspolitischen Geschehen einer Volkswirtschaft, sondern die Gesamtheit dieses Geschehens ist. Die wirtschaftspolitische Beeinflussung des volkswirt-schaftlichen Gesamtorganismus (Makropolitik) ist damit Darstellungsgegenstand des letzterwähnten Teilgebietes der Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik, mit dem wir uns — wie auch im Titel des Bandes bereits zum Ausdruck gebracht wird — nunmehr befassen wollen, nach-dem wir im ersten Band ausschließlich auf die Aufgaben-stellung der Lehre von der Wirtschaftspolitik als Grund-lagenwissenschaft für alle übrigen wirtschaftspolitischen Teil-disziplinen abgestellt hatten. Wir gliedern damit die Lehre von der Allgemeinen Volkswirtschaftspolitik in einen systematisch-theoretischen (formalen) Teil und einen mate-riellen Teil auf, wobei diese Gliederung für die Stoffaus-
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