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131 21.April 1954: Hallstein an Botschaft Djakarta 400aber Sorge wegen Schweden. Im übrigen war noch seine Bemerkung interessant, daß die DDR sicherlich nicht direkt an Österreich herantreten würde, sondern sich wahrscheinlich der Vermittlung eines anderen Satellitenstaates, wie er vermutete, der Tschechoslowakei, bedienen würde. Bis jetzt hat jedoch die öst-liche Seite keine Schritte in Österreich in der Frage unternommen. Mueller-Graaf B 11 (Abteilung 3), Bd. 440 131 Staatssekretär Hallstein an die Botschaft in Djakarta 202-211-00/83E 5250/54 21. April 19541Fernschreiben Nr. 30 Aufgabe: 23. April 1954, 15.20 Uhr Cito Auf Drahtberichte Nr. 25 und 26 vom 15. und 16.4.19542Ich bitte, dortigen Außenminister3 nicht im Zweifel darüber zu lassen, daß Bundesregierung in Abschluß Handelsabkommen Indonesiens mit Sowjetzone Maßnahme4 sehen müßte, die geeignet wäre, Fortbestehen und weiteren Ausbau guten Verhältnisses BundesrepublikIndonesien ernstlich zu beeinträchtigen. Abschluß solchen Handelsabkommens würde von Sowjetzone als De-facto-Anerkennung ausgelegt werden und Sowjetzone überdies zu neuen Forderungen wie etwa auf Zulassung einer Vertretung ermutigen. 1 Der Drahterlaß wurde von Vortragendem Legationsrat Trützschler von Falkenstein am 21. April 1954 konzipiert und „vor Abgang“ an Ministerialdirigent van Scherpenberg und Gesandten I. Klasse Strohm zur Mitzeichnung geleitet. Außerdem verfügte Trützschler handschriftlich die Vorlage bei Bot-schafter Blankenhorn. Hat van Scherpenberg und Strohm am 21. April 1954 vorgelegen. Hat Blankenhorn am 22. April 1954 vorgelegen. Hat Legationsrat Pauls vorgelegen. 2 Gesandtschaftsrat I. Klasse von Randow, Djakarta, berichtete am 15. April 1954, daß ihn der indo-nesische Außenminister Sunario am Vorabend beim Abschiedsessen für Botschafter von Hentig gefragt habe, „ob Bundesregierung ernste Einwendungen gegen den eventuellen Abschluß Handelsabkommens Indonesiens mit der Sowjetzone habe. Außenminister hinwies auf die Handelsabkommen Bundes-regierung mit den Ostblockländern sowie Interzonenhandel und betonte, daß irgendeine Anerkennung DDR nicht beabsichtigt sei.“ Vgl. B 10 (Abteilung 2), Bd. 297. Am folgenden Tag informierte Randow über ein weiteres Gespräch mit Sunario, der erklärt habe, daß die indonesische Regierung „großen Wert auf Fortbestehen und weiteren Ausbau gutes Verhältnis [zur] Bundesrepublik“ lege. Da „im Parlament allerdings gewisse Strömung Herstellung engerer Verbindung zu DDR wünsche“, solle dennoch „wenigstens mit hier weilender Delegation“ der DDR ein Handelsabkommen geschlossen werden, „wie sie Bundesrepublik ja auch mit Ostblockländern und Sowjetzone abgeschlossen habe, ohne betreffende Regierungen damit anzuerkennen“. Vgl. den Drahtbericht Nr. 26; B 10 (Abteilung 2), Bd. 297. 3 Sunario. 4 Der Passus „Bundesregierung in Abschluß ... Maßnahme“ ging auf Streichungen und handschriftliche Einfügungen des Legationsrats Pauls zurück. Vorher lautete er: „Bundesregierung Abschluß Handels-abkommenIndonesienmitSowjetzonenichtstillschweigendhinnehmenkönnte,sonderndarinHaltung“.
© 2023 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston

131 21.April 1954: Hallstein an Botschaft Djakarta 400aber Sorge wegen Schweden. Im übrigen war noch seine Bemerkung interessant, daß die DDR sicherlich nicht direkt an Österreich herantreten würde, sondern sich wahrscheinlich der Vermittlung eines anderen Satellitenstaates, wie er vermutete, der Tschechoslowakei, bedienen würde. Bis jetzt hat jedoch die öst-liche Seite keine Schritte in Österreich in der Frage unternommen. Mueller-Graaf B 11 (Abteilung 3), Bd. 440 131 Staatssekretär Hallstein an die Botschaft in Djakarta 202-211-00/83E 5250/54 21. April 19541Fernschreiben Nr. 30 Aufgabe: 23. April 1954, 15.20 Uhr Cito Auf Drahtberichte Nr. 25 und 26 vom 15. und 16.4.19542Ich bitte, dortigen Außenminister3 nicht im Zweifel darüber zu lassen, daß Bundesregierung in Abschluß Handelsabkommen Indonesiens mit Sowjetzone Maßnahme4 sehen müßte, die geeignet wäre, Fortbestehen und weiteren Ausbau guten Verhältnisses BundesrepublikIndonesien ernstlich zu beeinträchtigen. Abschluß solchen Handelsabkommens würde von Sowjetzone als De-facto-Anerkennung ausgelegt werden und Sowjetzone überdies zu neuen Forderungen wie etwa auf Zulassung einer Vertretung ermutigen. 1 Der Drahterlaß wurde von Vortragendem Legationsrat Trützschler von Falkenstein am 21. April 1954 konzipiert und „vor Abgang“ an Ministerialdirigent van Scherpenberg und Gesandten I. Klasse Strohm zur Mitzeichnung geleitet. Außerdem verfügte Trützschler handschriftlich die Vorlage bei Bot-schafter Blankenhorn. Hat van Scherpenberg und Strohm am 21. April 1954 vorgelegen. Hat Blankenhorn am 22. April 1954 vorgelegen. Hat Legationsrat Pauls vorgelegen. 2 Gesandtschaftsrat I. Klasse von Randow, Djakarta, berichtete am 15. April 1954, daß ihn der indo-nesische Außenminister Sunario am Vorabend beim Abschiedsessen für Botschafter von Hentig gefragt habe, „ob Bundesregierung ernste Einwendungen gegen den eventuellen Abschluß Handelsabkommens Indonesiens mit der Sowjetzone habe. Außenminister hinwies auf die Handelsabkommen Bundes-regierung mit den Ostblockländern sowie Interzonenhandel und betonte, daß irgendeine Anerkennung DDR nicht beabsichtigt sei.“ Vgl. B 10 (Abteilung 2), Bd. 297. Am folgenden Tag informierte Randow über ein weiteres Gespräch mit Sunario, der erklärt habe, daß die indonesische Regierung „großen Wert auf Fortbestehen und weiteren Ausbau gutes Verhältnis [zur] Bundesrepublik“ lege. Da „im Parlament allerdings gewisse Strömung Herstellung engerer Verbindung zu DDR wünsche“, solle dennoch „wenigstens mit hier weilender Delegation“ der DDR ein Handelsabkommen geschlossen werden, „wie sie Bundesrepublik ja auch mit Ostblockländern und Sowjetzone abgeschlossen habe, ohne betreffende Regierungen damit anzuerkennen“. Vgl. den Drahtbericht Nr. 26; B 10 (Abteilung 2), Bd. 297. 3 Sunario. 4 Der Passus „Bundesregierung in Abschluß ... Maßnahme“ ging auf Streichungen und handschriftliche Einfügungen des Legationsrats Pauls zurück. Vorher lautete er: „Bundesregierung Abschluß Handels-abkommenIndonesienmitSowjetzonenichtstillschweigendhinnehmenkönnte,sonderndarinHaltung“.
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