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5 Kasusmarkierung in der DP

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Konstituentenbewegung in der DP-Struktur
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5 Kasuszuweisung in der DPDPen, die als Konstituenten einer DP generiert werden, unterliegen dem Kasusfilter (133).(133) *DP, wenn DP eine phonologische Matrix und keinen Kasus hat.Kasuszuweisung an eine DP setzt ein zuweisendes Element voraus. Als Kasuszuweiserkommen grundsätzlich lexikalische Köpfe in Frage. Die Fähigkeit lexikalischer Kategorien,Kasus zuzuweisen, wird durch Parameter festgelegt. Daneben ist AGR° ein Kandindat fürKasuszuweisung.Außerdem erfordert die Kasuszuweisung eine spezifische Relation von Zuweiser und Emp-fänger. Der Zuweiser muß die DP, die Kasus erhält, regieren. Rektion ist durch (134)definiert.(134) Eine Kategorie regiert eine Kategorie gdw.i. a eine lexikalische Kategorie oder AGR° ist undii. die nächste a dominierende maximale Projektion auch dominiert.Die Zuweisung von pränominalem Genitiv entspricht den in (134) formulierten Bedingungennicht. Das Nomen im Komplement von D° ist zwar eine lexikalische Kategorie und damitpotentieller Kasuszuweiser. N erfüllt jedoch die zweite Bedingung in (134) nicht. Die nächsteN dominierende maximale Projektion ist die NP. Die NP dominiert aber nicht den SpecD.N regiert daher eine DP in dieser Position nicht und kann ihr keinen Kasus zuweisen.Die bisher auf Grundlage der "NP"-Struktur gemachten Vorschläge für die Zuweisung vonpränominalem Genitiv haben sich allerdings auch nicht einfach unter die Bedingung (134)gefügt. Die Genitiv-Regel in Chomsky (1981) erfüllt (134i) nicht.(135) Genitiv wird an eine "NP" im Kontext [-m.. X'] zugewiesen.X' ist eine Projektion von N, dem Kopf der "NP". X' ist keine X°-Kategorie, kommt alsKasuszuweiser nach (134i) daher nicht in Betracht. (135) beinhaltet auch tatsächlich bloß eineKontextbedingung für die Zuweisung von Genitiv an "NP". Der Kasuszuweiser wird trans-formationell durch Insertion eines -s und Affigierung an die pränominale "NP" generiert.Dieses Affix erfüllt wiederum Bedingung (134i) nicht.In Anderson (1984) ist neben der Zuweisung durch ein -s-Affix Kasusmarkierung durchdas lexikalische POSS-Element vorgeschlagen. In diesem Fall fungiert POSS als Thetarollen-und Kasuszuweiser. Die Kasuszuweisung an DPen, die in POSS-Relation stehen, ist dann mitder Bedingung (134) konform. Daneben bleibt jedoch der Rückgriff auf (135) auch in diesemVorschlag bestehen.In Chomsky (1986b) ist die Kasuszuweisung an DP der Bedingung (134) angenähert. Aberhier ist die Festlegung spezifischer zusätzlicher Bedingungen erforderlich. Das Modellbeinhaltet, daß N als lexikalischer Kasuszuweiser fungiert. Damit ist (134i) erfüllt. Außer-dem erfolgt die Kasuszuweisung innerhalb der maximalen Projektion des Nomens, womit

5 Kasuszuweisung in der DPDPen, die als Konstituenten einer DP generiert werden, unterliegen dem Kasusfilter (133).(133) *DP, wenn DP eine phonologische Matrix und keinen Kasus hat.Kasuszuweisung an eine DP setzt ein zuweisendes Element voraus. Als Kasuszuweiserkommen grundsätzlich lexikalische Köpfe in Frage. Die Fähigkeit lexikalischer Kategorien,Kasus zuzuweisen, wird durch Parameter festgelegt. Daneben ist AGR° ein Kandindat fürKasuszuweisung.Außerdem erfordert die Kasuszuweisung eine spezifische Relation von Zuweiser und Emp-fänger. Der Zuweiser muß die DP, die Kasus erhält, regieren. Rektion ist durch (134)definiert.(134) Eine Kategorie regiert eine Kategorie gdw.i. a eine lexikalische Kategorie oder AGR° ist undii. die nächste a dominierende maximale Projektion auch dominiert.Die Zuweisung von pränominalem Genitiv entspricht den in (134) formulierten Bedingungennicht. Das Nomen im Komplement von D° ist zwar eine lexikalische Kategorie und damitpotentieller Kasuszuweiser. N erfüllt jedoch die zweite Bedingung in (134) nicht. Die nächsteN dominierende maximale Projektion ist die NP. Die NP dominiert aber nicht den SpecD.N regiert daher eine DP in dieser Position nicht und kann ihr keinen Kasus zuweisen.Die bisher auf Grundlage der "NP"-Struktur gemachten Vorschläge für die Zuweisung vonpränominalem Genitiv haben sich allerdings auch nicht einfach unter die Bedingung (134)gefügt. Die Genitiv-Regel in Chomsky (1981) erfüllt (134i) nicht.(135) Genitiv wird an eine "NP" im Kontext [-m.. X'] zugewiesen.X' ist eine Projektion von N, dem Kopf der "NP". X' ist keine X°-Kategorie, kommt alsKasuszuweiser nach (134i) daher nicht in Betracht. (135) beinhaltet auch tatsächlich bloß eineKontextbedingung für die Zuweisung von Genitiv an "NP". Der Kasuszuweiser wird trans-formationell durch Insertion eines -s und Affigierung an die pränominale "NP" generiert.Dieses Affix erfüllt wiederum Bedingung (134i) nicht.In Anderson (1984) ist neben der Zuweisung durch ein -s-Affix Kasusmarkierung durchdas lexikalische POSS-Element vorgeschlagen. In diesem Fall fungiert POSS als Thetarollen-und Kasuszuweiser. Die Kasuszuweisung an DPen, die in POSS-Relation stehen, ist dann mitder Bedingung (134) konform. Daneben bleibt jedoch der Rückgriff auf (135) auch in diesemVorschlag bestehen.In Chomsky (1986b) ist die Kasuszuweisung an DP der Bedingung (134) angenähert. Aberhier ist die Festlegung spezifischer zusätzlicher Bedingungen erforderlich. Das Modellbeinhaltet, daß N als lexikalischer Kasuszuweiser fungiert. Damit ist (134i) erfüllt. Außer-dem erfolgt die Kasuszuweisung innerhalb der maximalen Projektion des Nomens, womit
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