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Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Empfängers der Überweisung – babylonische Zitatenverwirrung oder relevantes Rechtsproblem?

Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Empfängers der Überweisung – babylonische Zitatenverwirrung oder relevantes Rechtsproblem?Christina Escher-WeingartInhaltsübersichtI.Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3II. Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Überweisenden . . . . . .51. Beleghafte Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62. Beleglose Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8III. Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Empfängers der Über-weisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81. Der Kontonummer-Namensvergleich im Rahmen des Erfüllungsanspruchs .9a) Beleghafte Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11b) Beleglose Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122. Der Kontonummer-Namensvergleich im Rahmen eines Schadensersatz-anspruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15IV. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18I. EinleitungDas Bankrecht in seinen Detailproblemen ist ein Rechtsbereich von hoherpraktischer Relevanz aber stiefmütterlicher Behandlung in der Literatur.Diese Lücke ein klein wenig zu füllen, ist daher mein Anliegen aus Anlass des70. Geburtstages von Prof. Dr. Mailänder, der in diesem Bereich einen seinervielen Schwerpunkte hat. Prof. Mailänder ist aber nicht nur ein Mann der Tat,sondern auch der Wissenschaft, wie seine lange Lehrtätigkeit in Hohenheimund sein wissenschaftliches Werk belegen. Gerade deshalb ist eine solcheThemenstellung zwischen Theorie und Praxis als Beitrag zu der Festschriftzu seinen Ehren besonders gut geeignet. Die Grundfrage des Kontonummer-Namensvergleichs dürfte den meistenhinlänglich bekannt sein. Es geht um die Frage, ob die Empfängerbank einerÜberweisung diese einfach auf das in der Überweisung angegebene Kontobuchen darf, oder ob zuvor geprüft werden muss, ob das angegebene Konto

Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Empfängers der Überweisung – babylonische Zitatenverwirrung oder relevantes Rechtsproblem?Christina Escher-WeingartInhaltsübersichtI.Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3II. Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Überweisenden . . . . . .51. Beleghafte Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .62. Beleglose Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8III. Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Empfängers der Über-weisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .81. Der Kontonummer-Namensvergleich im Rahmen des Erfüllungsanspruchs .9a) Beleghafte Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11b) Beleglose Überweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .122. Der Kontonummer-Namensvergleich im Rahmen eines Schadensersatz-anspruchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15IV. Ergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18I. EinleitungDas Bankrecht in seinen Detailproblemen ist ein Rechtsbereich von hoherpraktischer Relevanz aber stiefmütterlicher Behandlung in der Literatur.Diese Lücke ein klein wenig zu füllen, ist daher mein Anliegen aus Anlass des70. Geburtstages von Prof. Dr. Mailänder, der in diesem Bereich einen seinervielen Schwerpunkte hat. Prof. Mailänder ist aber nicht nur ein Mann der Tat,sondern auch der Wissenschaft, wie seine lange Lehrtätigkeit in Hohenheimund sein wissenschaftliches Werk belegen. Gerade deshalb ist eine solcheThemenstellung zwischen Theorie und Praxis als Beitrag zu der Festschriftzu seinen Ehren besonders gut geeignet. Die Grundfrage des Kontonummer-Namensvergleichs dürfte den meistenhinlänglich bekannt sein. Es geht um die Frage, ob die Empfängerbank einerÜberweisung diese einfach auf das in der Überweisung angegebene Kontobuchen darf, oder ob zuvor geprüft werden muss, ob das angegebene Konto

Chapters in this book

  1. I-IV I
  2. Karl Peter Mailänder zum 23. Oktober 2006 V
  3. Inhalt VII
  4. Vorwort XI
  5. I. Bank- und Kapitalmarktrecht
  6. Der Kontonummer-Namensvergleich zu Gunsten des Empfängers der Überweisung – babylonische Zitatenverwirrung oder relevantes Rechtsproblem? 3
  7. Zeit für einen Abschied von der Genehmigungstheorie bei der Lastschriftzahlung? 21
  8. Sind die deutschen Bankenstrukturen reformbedürftig? 33
  9. Kreditscoring und Datenschutz 45
  10. Überlegungen zu den Zielen und Vorgehensweisen bankwissenschaftlicher Ausbildung an Universitäten 65
  11. II. Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht
  12. Zur Gruppenfreistellungsverordnung für den Kfz-Vertrieb – Anmerkungen zu einer Fehlentwicklung des EG-Kartellrechts – 73
  13. „Malteser“ – eine Marke und ein Name oder: Malteser Aquavit, aber kein Malteser Bier? 103
  14. Kartellrecht im Unternehmensverbund 125
  15. Die notwendige Europäisierung deutschen Richterrechts 141
  16. Nicht eingetragenes EG-Geschmacksmuster und ergänzender Leistungsschutz 161
  17. Immaterialgüterschutz in Sekundärmärkten 175
  18. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Kartellrecht nach der 7. GWB-Novelle 195
  19. Die kartellrechtliche Beurteilung von Marktinformationsverfahren nach neuem GWB 215
  20. Die Liberalisierung der Werbung für anwaltliche Dienstleistungen in Deutschland 231
  21. Nicht koordinierte Wirkungen und schweizerische Fusionskontrolle 259
  22. III. Unternehmens- und Wirtschaftsrecht
  23. Luftverkehrsrecht der EG im Wandel: Slothandel ante portas? 275
  24. Holzmüller-Kompetenzen der Hauptversammlung und Missbrauch der Vertretungsmacht durch die Vorstände einer Aktiengesellschaft 289
  25. Der Bestätigungsbeschluss nach § 244 AktG – Mittel zur Heilung unrichtig festgestellter Hauptversammlungsbeschlüsse und zur Überwindung der Registersperre bei Anfechtungsklagen? 301
  26. Erbenhaftung für den Geschiedenenunterhalt nach § 1586 b BGB 315
  27. Die Beurkundung der Anteilsabtretung beim share deal – ein Fallstrick? 329
  28. Der Unternehmenswert bei Erb- und Vermögensnachfolge 347
  29. Hinauskündigungsklauseln 365
  30. Anspruchsgesellschaft im Wohlfahrtsstaat 381
  31. Die Anwendung der Business Judgement Rule auf die Feststellung des Unternehmenswerts bei Verschmelzungen 423
  32. Financial (Re)structuring: Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung 441
  33. IV. Rundfunk- und Medienrecht
  34. Die allzu kecke KEK? – Anmerkungen zu Vorbehalt und Vorrang des Gesetzes bei Anwendung von § 26 RStV und zur Rolle der Rechtsaufsicht – 469
  35. Vielfaltssicherung in Gefahr? Die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht und die Springer-Entscheidung der KEK 481
  36. Gestaltung der deutschen Rundfunkordnung durch die europäische Beihilfenaufsicht? 497
  37. 18 Jahre Eurovisionsverfahren und kein Ende? 507
  38. Brüsseler Spitzen? Zur „Empfehlung der EU-Kommission zur grenzüberschreitenden Lizenzierung von Online-Musik“ 523
  39. Redefreiheit und Demokratie: das amerikanische Beispiel 533
  40. Gerichtsfernsehen statt Fernsehgericht – Gerichtssaal öffne dich – 547
  41. Audiovisuelle Medien – Kultur versus Kommerz? 565
  42. Das Bild der Juristen in den Opern von Mozart – da Ponte 579
  43. Rechtsfragen der Verbreitung von Rundfunk in IP-basierten Netzwerken (DSL) 589
  44. V. Anwaltliches und Akademisches Berufsrecht
  45. Für eine flexibilisierte und dynamisierte Struktur des Akademischen Personals 603
  46. Wie der angehende Anwalt ausgebildet sein muss 609
  47. Die Organisation der Rechtsanwaltskammern – sind die gesetzlichen Grundlagen noch zeitgemäß? 619
  48. Die Rechtsanwaltschaft im Spannungsfeld von Berufsrecht und Wettbewerbsrecht 631
  49. Verzeichnis der Schriften von Prof. Dr. K. Peter Mailänder 645
  50. Autorenverzeichnis 651
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