Täterschaft und Tatherrschaft
Über dieses Buch
Roxins Buch über "Täterschaft und Tatherrschaft", das nunmehr in der 8. Auflage vorliegt, ist seit seinem ersten Erscheinen (1963) zu einem Klassiker der strafrechtswissenschaftlichen Literatur geworden. Das Werk ist die umfangreichste Monographie über die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im deutschen Strafrecht. Die Neuauflage bringt neben dem, wie immer unveränderten, Hauptteil des Buches einen durchgreifend bearbeiteten und erweiterten "Schlußteil 2006. Zum neuesten Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme". Darin wird die gesamte Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte zu den Fragen der Täterlehre umfassend dokumentiert und kritisch analysiert. Dabei erfährt die Lehre von der "mittelbaren Täterschaft kraft organisatorischer Machtapparate", die in diesem Buch erstmals entwickelt und von der Rechtsprechung in den letzten Jahren übernommen worden ist, eine besonders eingehende Würdigung. Außerdem setzt sich der Verfasser mit allen neuen Entwicklungen in der Literatur der Täterlehre in weiterführender Form auseinander.
Information zu Autoren / Herausgebern
Claus Roxin, Ludwig-Maximilians-Universität, München.
Rezensionen
"[...] in der strafrechtlichen Diskussion und auch in der Praxis unverzichtbar."
In: Straßenverkehrsrecht 11/2007
"Dans ces domaines et dans beaucoup d'autres, le professeur Claus Roxin ouvre une mine d'or de propositions qui pourraient aussi inspirer la pratique française ou étrangère."
Kris Decramer in: Revue de science crminelle et de droit pénal comparé 2007
"Seine Habilitationsschrift über "Täterschaft und Tatherrschaft" ist für die moderne Strafrechtswissenschaft und die Rechtsprechung so wichtig wie für die Nachkriegsliteratur "Zettels Traum" von Arno Schmidt."
Heribert Prantl in: Süddeutsche Zeitung, 15. Juni 2006
"Diese Monographie ist mehr als ein Standardwerk, sie ist das Standardwerk zur Beteiligungslehre."
René Bloy in: Goltdammer's Archiv für Strafrecht 5/2006
"[...] ein meisterhaftes Werk in meisterhafter Weise auf den neuesten Stand gebracht".
Karl Heinz Gössel in: GA 570/1990
"It well can be described as a classic work in the literature of German penal law."
Heribert Schumann in: German Studies, 26/1988
(Das Werk gehöre) "auch zu den wenigen Monographien, mit denen sich Studenten und Referendare eingehend befaßt haben und sicher weiterhin mit Gewinn befassen werden".
Harro Otto in: Jura 112/1985
Fachgebiete
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i-vi
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Vorwort zur achten Auflage
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Aus dem Vorwort zur vierten Auflage
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Vorwort zur ersten Auflage
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Inhaltsverzeichnis
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§ 1. Einleitung
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Erstes Kapitel: Methodische Ansatzpunkte. §§ 2-6
4 -
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Zweites Kapitel: Die Täterlehren vor der Tatherrschaftstheorie. §§ 7-10
33 -
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Drittes Kapitel: Entwicklung und Stand der Tatherrschaftslehre. §§ 11-14
60 -
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Viertes Kapitel: Die strukturellen Grundlagen des allgemeinen Täterbegriffs. §§ 15-17
107 -
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Fünftes Kapitel: Die Handlungsherrschaft. §§ 18-20
127 -
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Sechstes Kapitel: Die Willensherrschaft. §§ 21-26
141 -
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Siebentes Kapitel: Die funktionelle Tatherrschaft. §§ 27-28
275 -
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Achtes Kapitel: Tatherrschaft und gegenwärtiger Meinungsstand. §§ 29-32
306 -
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Neuntes Kapitel: Der Täterbegriff der vorsätzlichen Begehungsdelikte. §§ 33-36
335 -
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Zehntes Kapitel: Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungen. §§ 37-39
458 -
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Elftes Kapitel: Problem, System und Kodifikation in der Täterlehre. §§ 40-41
527 -
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Zwölftes Kapitel: Schlußteil 2006. Zum neuesten Stand der Lehre von Täterschaft und Teilnahme. §§ 42-44
546 -
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Literaturverzeichnis bis 1963
763 -
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Literaturverzeichnis 1963–2006
773 -
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Paragraphenverzeichnis
785 -
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Verzeichnis höchstrichterlicher Entscheidungen
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Sachverzeichnis zum Hauptteil
793 -
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Sachverzeichnis zum Schlußteil 2006
813 -
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Verzeichnis der Rezensionen
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