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13. Thesen zur Logik (aus dem Philosophenlexikon). 1949

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Band 3 Vom Neukantianismus zur Ontologie
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Thesen zur Logik 337ein solcher nur vom ontologisdien Grundgesetz aus werden. Alle indeter-ministischen Freiheitsbegriffe sind ebenso falsch wie die deterministischenAblehnungen der Freiheit. Es bedarf keines Indeterminismus, weil Frei-heit nicht Aufhebung bestehender Bestimmtheit, sondern das Einsetzeneiner höheren ist.Thesen zur LogikFür das Philosophen-Lexikon, Berlin 1949Die 24 Kapitel zur Logik, die in den Jahren 1931—1944 entstandenund 1945 verlorengingen, zu rekonstruieren, ist heute nicht mehr mög-lich. Dennoch gehören sie als Schlußglied in diesen Zusammenhang, weilsie das speziellste und engste Geistesgebiet, das des Gedankens und sei-ner Gesetze betreffen. Diese Gesetze sind andere als die des Erkennens,aber sie fügen sich den letzteren organisch ein, weil das Denken deninhaltlichen Ausbau des Erkannten fortführt und so mittelbar Erkennt-nisbedeutung gewinnt; an sich aber ist und bleibt Denken ein bloßimmanenter Akt und kann sich deswegen auch weit vom Erkenntnis-gegenstand entfernen. Im Denken waltet nicht etwa die logische Gesetz-lichkeit allein, sonst könnte es kein unlogisches Denken geben; sondernes liegen in ihm zwei gänzlich verschiedene Gesetzlichkeiten im Streit,eine psychologische (z. B. die Assoziationen) und eine logische, und ge-zwungen ist das Denken nicht, der letzteren zu folgen. Auch unter derlogischen Gesetzlichkeit läßt sich noch einmal eine solche, die von Hauseaus ideale Seinsgesetzlichkeit ist, von einer anderen unterscheiden, dienur die Gedankenzusammenhänge als solche, nicht aber die gegenständ-lichen Inhalte betrifft. Von der ersteren Art sind der Satz der Identität,der des Widerspruchs und der vom ausgeschlossenen Dritten, sowie dieMehrzahl der deduktiven Schlußgesetze; von der letzteren sind die In-duktionsgesetze, sowie alle ausschließlich die ratio cognoscendi betreffen-den Gesetze. Die der zweiten Gruppe aber setzen die der ersten voraus.Eine zweite Reihe von Untersuchungen betrifft die Lehre vom Begriffund von der Definition. Der Begriff ist nicht „vor" dem Urteil, ist nichtsein Element — so wenigstens, wenn man von gewissen sehr allgemeinenund inhaltlosen Termini absieht, die aber praktisch kaum vorkommenund vielmehr nachträglich konstruiert sind. Der Begriff, recht verstan-den, entsteht erst in der Reihe der Urteile, durch die ihm seine Merk-male (als Prädikate) eingefügt werden. Er ist die Synthese und dasProdukt dieser Reihe; und er erhält sich in der Wissenschaft nur so lange,als die Synthese als solche in ihm lebendig bleibt und vom lebendigenDenken auch wirklich vollzogen wird. Geht sie verloren, so sinkt derBegriff ab und wird zum leeren Schema. Und weil das so leicht geschieht,22 Hartmann, Kleinere Schriften III
© 2010 Walter de Gruyter GmbH & Co. KG, Genthiner Str. 13, 10785 Berlin.

Thesen zur Logik 337ein solcher nur vom ontologisdien Grundgesetz aus werden. Alle indeter-ministischen Freiheitsbegriffe sind ebenso falsch wie die deterministischenAblehnungen der Freiheit. Es bedarf keines Indeterminismus, weil Frei-heit nicht Aufhebung bestehender Bestimmtheit, sondern das Einsetzeneiner höheren ist.Thesen zur LogikFür das Philosophen-Lexikon, Berlin 1949Die 24 Kapitel zur Logik, die in den Jahren 1931—1944 entstandenund 1945 verlorengingen, zu rekonstruieren, ist heute nicht mehr mög-lich. Dennoch gehören sie als Schlußglied in diesen Zusammenhang, weilsie das speziellste und engste Geistesgebiet, das des Gedankens und sei-ner Gesetze betreffen. Diese Gesetze sind andere als die des Erkennens,aber sie fügen sich den letzteren organisch ein, weil das Denken deninhaltlichen Ausbau des Erkannten fortführt und so mittelbar Erkennt-nisbedeutung gewinnt; an sich aber ist und bleibt Denken ein bloßimmanenter Akt und kann sich deswegen auch weit vom Erkenntnis-gegenstand entfernen. Im Denken waltet nicht etwa die logische Gesetz-lichkeit allein, sonst könnte es kein unlogisches Denken geben; sondernes liegen in ihm zwei gänzlich verschiedene Gesetzlichkeiten im Streit,eine psychologische (z. B. die Assoziationen) und eine logische, und ge-zwungen ist das Denken nicht, der letzteren zu folgen. Auch unter derlogischen Gesetzlichkeit läßt sich noch einmal eine solche, die von Hauseaus ideale Seinsgesetzlichkeit ist, von einer anderen unterscheiden, dienur die Gedankenzusammenhänge als solche, nicht aber die gegenständ-lichen Inhalte betrifft. Von der ersteren Art sind der Satz der Identität,der des Widerspruchs und der vom ausgeschlossenen Dritten, sowie dieMehrzahl der deduktiven Schlußgesetze; von der letzteren sind die In-duktionsgesetze, sowie alle ausschließlich die ratio cognoscendi betreffen-den Gesetze. Die der zweiten Gruppe aber setzen die der ersten voraus.Eine zweite Reihe von Untersuchungen betrifft die Lehre vom Begriffund von der Definition. Der Begriff ist nicht „vor" dem Urteil, ist nichtsein Element — so wenigstens, wenn man von gewissen sehr allgemeinenund inhaltlosen Termini absieht, die aber praktisch kaum vorkommenund vielmehr nachträglich konstruiert sind. Der Begriff, recht verstan-den, entsteht erst in der Reihe der Urteile, durch die ihm seine Merk-male (als Prädikate) eingefügt werden. Er ist die Synthese und dasProdukt dieser Reihe; und er erhält sich in der Wissenschaft nur so lange,als die Synthese als solche in ihm lebendig bleibt und vom lebendigenDenken auch wirklich vollzogen wird. Geht sie verloren, so sinkt derBegriff ab und wird zum leeren Schema. Und weil das so leicht geschieht,22 Hartmann, Kleinere Schriften III
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