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§ 26. Kirchen und Zehnte

§ 26. Kirchen und Zehnte 541 führen, aber auch für eine gewisse Verpflegung der „Herbstherrn" und deren Helfer bei der Lese.zu sorgen (KPr Bl. 15v-16r, 60r, 150v, 153r, 169*). Zu den unterschiedlichen Ankäufen, Tauschakten, Erträgnissen s. Κ Best. 210 Nr. 2203 S. 343 349. Inwieweit die Erwerbungen von Weingärten und anderen Liegen-schaften dem Graacher oder dem Kueser Hof zugeordnet waren, bedarf einer eigenen Untersuchung. Um 1728 dürfte der Ausbau des Hofes in Graach im wesentlichen beendet gewesen sein (vgl. Τ Hs 2172, 1803 Bl. 76r-78I). - 1728 wurde der Hof auf 9 Jahre mit allen Wiesen und Ackern unter der Pflicht zu suffiäentia onera in vindemia pro omnibus und zur Aufsicht über omnes nostras vineas verpachtet, wobei dem Pächter das Dritteil der Bälge zugestanden wurde (KPr Bl. 1901). An Besitz bzw. Einkünften der Abtei wurde 1796 ein Hof mit zwölf Fuder Wein erwähnt (TA Ta 60/7) und 1798 1 Haus mit Kellerei (cuvrie), Garten, Ländereien und Wiesen in den Bannen von Kues und Monzelfeld, mit der Ver-pflichtung des Hofmanns zur Lieferung von Gemüse bei der Traubenlese, ferner die Wingerte, teils im Graacher, teils im Bernkasteler Bann, die auf Kosten der Abtei von vier Männern aus Graach und Bernkastel, darunter der Hofmann, bearbeitet werden sollen und schließlich Einkünfte von 4 Fuder 1 Ohm Wein nach Abzug der Kosten nach der letzten Lese (K Best. 276 Nr. 2555 Bl. 32v) angegeben, die auf 22 400 Franken geschätzt, aber um 30 200 Franken verstei-gert wurden (Müller, Säkularisation S. 237 und Schieder 3 S. 8 Nr. 5277). §26. Kirchen und Zehnte1) 1. Übersicht Die Rechte der Abtei an Kirchen und Zehnten sind überwiegend an Grund-herrschaften gebunden und somit als grundherrliche Eigenkirchen entstanden. Im Rahmen der allgemeinen kirchenpolitischen Entwicklungen wurden sie dann im 13. Jahrhundert formalrechtlich der Abtei inkorporiert. Die Seelsorge wurde Weltgeistlichen übertragen; die Investitur erfolgte durch den regional zuständigen Archidiakon. Erst seit dem 17. Jahrhundert und ver-stärkt im 18. Jahrhundert wird die Seelsorge Mönchen der Abtei übertragen. Eine Vorform dieser Entwicklung ist die weit endegene rechtsrheinische Pfarrei Villmar, deren cura bereits seit 1292 einem Mönch übertragen wird, und zwar ausdrücklich mit der Begründung, daß zu seinen Aufgaben auch die Verwaltung der Grundherrschaft gehöre. Aus diesem Ansatz entwickeln sich dann die ,Prop-steien' als regionale Verwaltungszentren unter Leitung eines auf Zeit abgeordne-ten Mönches als ,Propst'; dabei hat der Haupthof ^Propstei1) in der Regel auch !) Vgl. Abb. 7.

§ 26. Kirchen und Zehnte 541 führen, aber auch für eine gewisse Verpflegung der „Herbstherrn" und deren Helfer bei der Lese.zu sorgen (KPr Bl. 15v-16r, 60r, 150v, 153r, 169*). Zu den unterschiedlichen Ankäufen, Tauschakten, Erträgnissen s. Κ Best. 210 Nr. 2203 S. 343 349. Inwieweit die Erwerbungen von Weingärten und anderen Liegen-schaften dem Graacher oder dem Kueser Hof zugeordnet waren, bedarf einer eigenen Untersuchung. Um 1728 dürfte der Ausbau des Hofes in Graach im wesentlichen beendet gewesen sein (vgl. Τ Hs 2172, 1803 Bl. 76r-78I). - 1728 wurde der Hof auf 9 Jahre mit allen Wiesen und Ackern unter der Pflicht zu suffiäentia onera in vindemia pro omnibus und zur Aufsicht über omnes nostras vineas verpachtet, wobei dem Pächter das Dritteil der Bälge zugestanden wurde (KPr Bl. 1901). An Besitz bzw. Einkünften der Abtei wurde 1796 ein Hof mit zwölf Fuder Wein erwähnt (TA Ta 60/7) und 1798 1 Haus mit Kellerei (cuvrie), Garten, Ländereien und Wiesen in den Bannen von Kues und Monzelfeld, mit der Ver-pflichtung des Hofmanns zur Lieferung von Gemüse bei der Traubenlese, ferner die Wingerte, teils im Graacher, teils im Bernkasteler Bann, die auf Kosten der Abtei von vier Männern aus Graach und Bernkastel, darunter der Hofmann, bearbeitet werden sollen und schließlich Einkünfte von 4 Fuder 1 Ohm Wein nach Abzug der Kosten nach der letzten Lese (K Best. 276 Nr. 2555 Bl. 32v) angegeben, die auf 22 400 Franken geschätzt, aber um 30 200 Franken verstei-gert wurden (Müller, Säkularisation S. 237 und Schieder 3 S. 8 Nr. 5277). §26. Kirchen und Zehnte1) 1. Übersicht Die Rechte der Abtei an Kirchen und Zehnten sind überwiegend an Grund-herrschaften gebunden und somit als grundherrliche Eigenkirchen entstanden. Im Rahmen der allgemeinen kirchenpolitischen Entwicklungen wurden sie dann im 13. Jahrhundert formalrechtlich der Abtei inkorporiert. Die Seelsorge wurde Weltgeistlichen übertragen; die Investitur erfolgte durch den regional zuständigen Archidiakon. Erst seit dem 17. Jahrhundert und ver-stärkt im 18. Jahrhundert wird die Seelsorge Mönchen der Abtei übertragen. Eine Vorform dieser Entwicklung ist die weit endegene rechtsrheinische Pfarrei Villmar, deren cura bereits seit 1292 einem Mönch übertragen wird, und zwar ausdrücklich mit der Begründung, daß zu seinen Aufgaben auch die Verwaltung der Grundherrschaft gehöre. Aus diesem Ansatz entwickeln sich dann die ,Prop-steien' als regionale Verwaltungszentren unter Leitung eines auf Zeit abgeordne-ten Mönches als ,Propst'; dabei hat der Haupthof ^Propstei1) in der Regel auch !) Vgl. Abb. 7.

Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. VORWORT V
  3. INHALTSVERZEICHNIS VII
  4. ABKÜRZUNGEN XIII
  5. 1. QUELLEN, LITERATUR, DENKMÄLER
  6. § 1. Quellen 1
  7. § 2. Literatur 17
  8. § 3. Denkmäler 28
  9. 2. ARCHIV UND BIBLIOTHEK
  10. § 4. Das Archiv 72
  11. § 5. Die Bibliothek 76
  12. 3. HISTORISCHE ÜBERSICHT
  13. § 6. Lage, Name, Patrozinien 241
  14. § 7. Von den Anfängen bis zum 10. Jahrhundert 242
  15. § 8. Von der benediktinischen Erneuerung im 10. Jahrhundert bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts 246
  16. §9. Von der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts 257
  17. § 10. Die Reform von Abt Johannes Rode und ihr Aufgehen in die Bursfel der Kongregation 265
  18. § 11. Die Neuzeit 272
  19. § 12. Das Ende in der Säkularisation 287
  20. 4. VERFASSUNG
  21. § 13. Regel und Consuetudines 294
  22. § 14. Klosterämter, Konvent und familia 297
  23. § 15. Hospital und Leprosenhaus 335
  24. § 16. Äußere Beziehungen 340
  25. § 17. Gerichtsbarkeit 377
  26. § 18. Siegel und Wappen 380
  27. 5. RELIGIÖSES UND GEISTIGES LEBEN
  28. § 19. St. Eucharius-St. Matthias als Kultstätte 385
  29. § 20. Der Gottesdienst 399
  30. § 21. Reliquien und Reliquienverzeichnisse 435
  31. § 22. Ablässe, Wallfahrten, Bruderschaften, Anniversarien 443
  32. § 23. Ausbildung und geistiges Leben 456
  33. 6. DER BESITZ
  34. § 24 Übersicht 477
  35. § 25. Der Grundbesitz und die Herrschaftsrechte 489
  36. § 26. Kirchen und Zehnte 541
  37. § 27. Lehen 578
  38. 7. PERSONALLISTEN
  39. § 28. Die Äbte 583
  40. § 29. Katalog der Amtsträger 659
  41. § 30. Katalog der Mönche 680
  42. § 31. Katalog der Konversen und Donaten 855
  43. § 32. Säkularpriester und Schultheißen im Klosterdienst 858
  44. REGISTER 865
  45. Anhang: Abbildungen 933
  46. Backmatter 957
Downloaded on 21.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110814873-028/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOopdODnQ8wUztlX2H1nwzs40_BgCSEOUL5XVxngl9JQn0qxr-TKp
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