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Kapitel 15. Tax-Compliance-Management-System

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Corporate Governance
This chapter is in the book Corporate Governance
A. Einleitung473Weichel https://doi.org/10.1515/9783110670493-015 Kapitel 15 Tax-Compliance-Management-System Kapitel 15 Tax-Compliance-Management-SystemA. EinleitungA. Einleitung Weichelhttps://doi.org/10.1515/9783110670493-015Steuerliche Betriebsprüfungen verlaufen heute weitaus kritischer als früher. Unter-nehmen sehen sich immer häufiger mit Vorwürfen durch die Bußgeld- und Strafsa-chenstellen konfrontiert. Das weitere Vorgehen der Behörden hängt von der Frage ab, wie es verfahrensrechtlich zu werten ist, wenn Sachverhalte aufgedeckt werden, die bisher entweder gar nicht, nicht vollständig oder falsch deklariert worden sind. Handelt es sich bei der anstehenden Korrektur der Steuererklärung noch um eine (strafrechtlich nicht relevante) Berichtigung nach § 153 AO1 oder ist damit schon ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf verbunden? Das Steuerrecht ist komplex. Die Gesetzgebung ist umfangreich. Und von der Steuer erfasst wird nahezu jeder Sachverhalt im Unternehmen, sowohl der Einzelfall als auch das Massengeschäft. Lässt es sich bei dieser Ausgangslage wirklich ver-meiden, dass dabei mal eine Sache „durchrutscht“? Und was ist, wenn es dann doch einmal passiert ist? Trotz größter Sorgfalt sind Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen bzw. -anmeldungen nicht auszuschließen. Die Antwort auf diese Fragen hat in den letzten Jahren einen erheblichen Wan-del durchlaufen. In dieser Gemengelage hat die Finanzverwaltung dem Steuer-pflichtigen eine goldene Brücke gebaut: Das Vorhandensein eines wirksamen Tax-Compliance-Management-Systems („Tax CMS“) kann ein wesentlicher Baustein zur Begrenzung von Haftungsrisiken für Unternehmen, Geschäftsführung und Mitarbei-ter sein. Was allerdings die Ausgestaltung und den Aufbau eines wirksamen Tax CMS angeht, gibt die Finanzverwaltung2 den Unternehmen keine Hilfestellung. Allein aus dem Praxishinweis 1/2016 des IDW zum PS 980 vom 31.5.20173 lassen sich an-hand der sieben Grundelemente die Leitplanken eines wirksamen Tax CMS ableiten. Dies ist der Rahmen, in dem die Unternehmen selbst die Standards für die Umset-zung setzen (können). _____1 Abgabenordnung (AO) v. 1.10.2002 (BGBl. I S. 2003, I S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.12. 2019 (BGBl. I S. 2875). 2 Näheres hierzu unter Rn 6 und 7ff. 3 Näheres hierzu unter Rn 15ff. 1 2 34
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

A. Einleitung473Weichel https://doi.org/10.1515/9783110670493-015 Kapitel 15 Tax-Compliance-Management-System Kapitel 15 Tax-Compliance-Management-SystemA. EinleitungA. Einleitung Weichelhttps://doi.org/10.1515/9783110670493-015Steuerliche Betriebsprüfungen verlaufen heute weitaus kritischer als früher. Unter-nehmen sehen sich immer häufiger mit Vorwürfen durch die Bußgeld- und Strafsa-chenstellen konfrontiert. Das weitere Vorgehen der Behörden hängt von der Frage ab, wie es verfahrensrechtlich zu werten ist, wenn Sachverhalte aufgedeckt werden, die bisher entweder gar nicht, nicht vollständig oder falsch deklariert worden sind. Handelt es sich bei der anstehenden Korrektur der Steuererklärung noch um eine (strafrechtlich nicht relevante) Berichtigung nach § 153 AO1 oder ist damit schon ein steuerstrafrechtlicher Vorwurf verbunden? Das Steuerrecht ist komplex. Die Gesetzgebung ist umfangreich. Und von der Steuer erfasst wird nahezu jeder Sachverhalt im Unternehmen, sowohl der Einzelfall als auch das Massengeschäft. Lässt es sich bei dieser Ausgangslage wirklich ver-meiden, dass dabei mal eine Sache „durchrutscht“? Und was ist, wenn es dann doch einmal passiert ist? Trotz größter Sorgfalt sind Fehler bei der Abgabe von Steuererklärungen bzw. -anmeldungen nicht auszuschließen. Die Antwort auf diese Fragen hat in den letzten Jahren einen erheblichen Wan-del durchlaufen. In dieser Gemengelage hat die Finanzverwaltung dem Steuer-pflichtigen eine goldene Brücke gebaut: Das Vorhandensein eines wirksamen Tax-Compliance-Management-Systems („Tax CMS“) kann ein wesentlicher Baustein zur Begrenzung von Haftungsrisiken für Unternehmen, Geschäftsführung und Mitarbei-ter sein. Was allerdings die Ausgestaltung und den Aufbau eines wirksamen Tax CMS angeht, gibt die Finanzverwaltung2 den Unternehmen keine Hilfestellung. Allein aus dem Praxishinweis 1/2016 des IDW zum PS 980 vom 31.5.20173 lassen sich an-hand der sieben Grundelemente die Leitplanken eines wirksamen Tax CMS ableiten. Dies ist der Rahmen, in dem die Unternehmen selbst die Standards für die Umset-zung setzen (können). _____1 Abgabenordnung (AO) v. 1.10.2002 (BGBl. I S. 2003, I S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz v. 21.12. 2019 (BGBl. I S. 2875). 2 Näheres hierzu unter Rn 6 und 7ff. 3 Näheres hierzu unter Rn 15ff. 1 2 34
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