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4 Zur Verwendung von Autorität vor Hobbes

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„Authority“ in Ordnung und Aufruhr
This chapter is in the book „Authority“ in Ordnung und Aufruhr
4Zur VerwendungvonAutoritätvorHobbes4.1 RoyalProclamationsEine serielle Quelle für die UntersuchungvonauthorityvorHobbes bieten dieRoyal Proclamationsausder Zeit derTudors und Stuarts.Die königlichenProklamationen waren formelle Ankündigungen bzw.öffentlicheWeisungen, mitdenen die Herrscher mit dem Rat desPrivy Councilalsking-in-council(bzw.queen-in-council)ihren Untertanenbestimmte Anglegenheiten bekanntgaben.Zu diesemZweck wurden sie mit dem Großen Siegelversehen undvoneiner hierzuautori-siertenPersonverkündet.Obwohl die Proklamationen für die Untertanenver-bindlich waren, stellen sieim Unterschied zu den Statuten des Parlamentskeine Quelle der Legislatur dar,denn sie mussten sich (mit wenigenAusnahmen¹)stets nachgeltendem Recht richten. IhreFunktion lag eher in derBekräftigungdesbestehenden Rechts.Typische Themen der Proklamationen waren Kriegserklä-rungen, dieBekanntgabe nationalerNotstände,Neutralitätsbekundungen, dieEinberufungund Auflösung vonParlamenten, die Ankündigung vonFeiertagen,die Ausgabevon Münzen, aberauch dieBekräftigungvon Statuten.²Für dieTudors istauffällig,dassauthorityinsbesondereinden Prokla-mationenKönigin Elizabeths I.auftritt. Die Themen der Proklamationen Elisa-beths I. sind keine Überraschungso gibtesmehrerefeiertagsbezogeneAuf-forderungen, sich während derFastenzeit an denVerzichtaufFleisch zu halten³,ebenso Proklamationen das Münzwesen,dieAuspreisungvon Lebensmittelnund die StandardisierungvonGewichtenund Maßenbetreffend, zudem zahl-reicheBekräftigungenvonbereitsvorhandenenGesetzen oderBeschlüssen zuunterschiedlichstenAngelegenheiten.Mit ihren Proklamationen sprach dieKö-Einevorübergehende GleichstellungderRoyalProclamationsmitStatuteLawserfolgte1539mit demStatuteofProclamations,wurde jedoch bereits 1547wieder entkräftet.Einege-setzgebendeFunktion hatten die königlichen Statuten nur in den eroberten Gebieten, also bei-spielsweise in den amerikanischenKolonien.Vgl. Proclamations ofAccession of English andBritish Sovereigns (15471952),in: Heraldica (2007), Introduction.Vgl.Vorwort zuBd.1der Stuart Royal Proclamations (imFolgenden SRP), hg.v.Jamesf. Larkin, 2Bde., Oxford19731983.Tudor Royal Proclamations (imFolgenden TRP), hg.v.PaulL.Hughes, James f. Larkin,3Bde.,New Haven, London 19641969, hier Bd.2,Nr. 466 und477.TRP2, Nr.492.TRP3, Nr.701.TRP3, Nr.814.Etwa betreffend eines Statutes zumHütemachen (TRP2, Nr.588/594),einemVersammlungs-verbot (TRP3, Nr.769/735) oder das SpinnenvonWolle betreffend (TRP3, Nr.780).https://doi.org/10.1515/9783110659498-006
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

4Zur VerwendungvonAutoritätvorHobbes4.1 RoyalProclamationsEine serielle Quelle für die UntersuchungvonauthorityvorHobbes bieten dieRoyal Proclamationsausder Zeit derTudors und Stuarts.Die königlichenProklamationen waren formelle Ankündigungen bzw.öffentlicheWeisungen, mitdenen die Herrscher mit dem Rat desPrivy Councilalsking-in-council(bzw.queen-in-council)ihren Untertanenbestimmte Anglegenheiten bekanntgaben.Zu diesemZweck wurden sie mit dem Großen Siegelversehen undvoneiner hierzuautori-siertenPersonverkündet.Obwohl die Proklamationen für die Untertanenver-bindlich waren, stellen sieim Unterschied zu den Statuten des Parlamentskeine Quelle der Legislatur dar,denn sie mussten sich (mit wenigenAusnahmen¹)stets nachgeltendem Recht richten. IhreFunktion lag eher in derBekräftigungdesbestehenden Rechts.Typische Themen der Proklamationen waren Kriegserklä-rungen, dieBekanntgabe nationalerNotstände,Neutralitätsbekundungen, dieEinberufungund Auflösung vonParlamenten, die Ankündigung vonFeiertagen,die Ausgabevon Münzen, aberauch dieBekräftigungvon Statuten.²Für dieTudors istauffällig,dassauthorityinsbesondereinden Prokla-mationenKönigin Elizabeths I.auftritt. Die Themen der Proklamationen Elisa-beths I. sind keine Überraschungso gibtesmehrerefeiertagsbezogeneAuf-forderungen, sich während derFastenzeit an denVerzichtaufFleisch zu halten³,ebenso Proklamationen das Münzwesen,dieAuspreisungvon Lebensmittelnund die StandardisierungvonGewichtenund Maßenbetreffend, zudem zahl-reicheBekräftigungenvonbereitsvorhandenenGesetzen oderBeschlüssen zuunterschiedlichstenAngelegenheiten.Mit ihren Proklamationen sprach dieKö-Einevorübergehende GleichstellungderRoyalProclamationsmitStatuteLawserfolgte1539mit demStatuteofProclamations,wurde jedoch bereits 1547wieder entkräftet.Einege-setzgebendeFunktion hatten die königlichen Statuten nur in den eroberten Gebieten, also bei-spielsweise in den amerikanischenKolonien.Vgl. Proclamations ofAccession of English andBritish Sovereigns (15471952),in: Heraldica (2007), Introduction.Vgl.Vorwort zuBd.1der Stuart Royal Proclamations (imFolgenden SRP), hg.v.Jamesf. Larkin, 2Bde., Oxford19731983.Tudor Royal Proclamations (imFolgenden TRP), hg.v.PaulL.Hughes, James f. Larkin,3Bde.,New Haven, London 19641969, hier Bd.2,Nr. 466 und477.TRP2, Nr.492.TRP3, Nr.701.TRP3, Nr.814.Etwa betreffend eines Statutes zumHütemachen (TRP2, Nr.588/594),einemVersammlungs-verbot (TRP3, Nr.769/735) oder das SpinnenvonWolle betreffend (TRP3, Nr.780).https://doi.org/10.1515/9783110659498-006
© 2021 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston
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