Home Law Fall 5: „Ein Fass ohne Boden“
Chapter
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Fall 5: „Ein Fass ohne Boden“

Become an author with De Gruyter Brill
Band 1 Verwaltungsprozessrecht (VwGO)
This chapter is in the book Band 1 Verwaltungsprozessrecht (VwGO)
Fall5:Ein Fass ohneBodenSchwerpunkte:Reformatio in peius in derAbwehrkonstellation, qualitativeund quantitativereformatio in peius,Abgrenzung gestrecktesVerfahren, einfach verkürztesVerfahren, sofortigerVollzug und unmittelbareAusführung,Kostenbescheid, fehlerhafteRechtsbehelfsbelehrungAm5. NovembervergangenenJahres starteteein CastortransportvonFrankreichin dasAtommüllendlager in Gorleben.Zur Sicherung desTransporteswaren zahlreicheHundertschaften der Bundespolizei eingesetzt,umDemon-strantenvonden Gleisen fernzuhalten. So sollteSabotageaktenvorgebeugt wer-den.Kurz vorder Gemeindegrenze Gorlebens stelltenBeamte der Bundespolizeifest,dass ein Sattelschlepper (40Tonnen schwer)ohne irgendwelche Sicherun-genquer über den Gleisen stand. Ob dasFahrzeugabsichtlich zurBehinderungdes Castortransports abgestellt worden war oder ob es lediglich wegen einesDefekts dort zum Haltengekommen war,konnte nichtaufgeklärt werden. Ebensowenigkonnteinder Eilsituation festgestelltwerden, wer der Halter desFahrzeugsist und wie er hätte kontaktiert werden können. Daher sahen sich dieBeamten derBundespolizeigezwungen, dasFahrzeugmit gehörigemAufwand an Material undPersonalvon den Gleisen zu bewegen. Während der Arbeitenkamder LandwirtBein begeisterterBefürworter derAtomenergiefreiwillig hinzu undversuchte,den 40-Tonner mit seinemTraktorvonden Gleisen zu ziehen.Dabeiverbog sichdie Anhängerkupplungdes gerade neu angeschafftenTraktors der chinesischenNewcomer-Marke MegaTrak, jedoch führte diese Maßnahme letztendlich zumErfolg.Bwar stolzaufdie gelungene Aktion und froh darüber,dass erunmit-telbar bevor er seineArbeit begannvonder Bundesrepublik Deutschland offi-ziell beauftragt wurde. Dassdie Anhängerkupplungverbog,war jedoch nichtaufeinenMaterialfehler zurückzuführen, sondern istso zutreffend ein Sachver-ständigerbei derartigen Aktionen normalund somit beiden Kosten als nor-maler Posten zur Durchführungeinzukalkulieren.Nach der Maßnahme konnteder SpediteurSals Halter desFahrzeugs er-mitteltwerden. Daraufhin erhielt er sofort eineBenachrichtigung und am15.November einenBescheid der zuständigen Bundespolizeidirektion, welchevonihm die Erstattung der angefallenenKosten für polizeieigenes Material undPersonalinHöhevon650,Euro forderte, jedoch dievonBzunächstnoch nichteingeforderten450,einzuberechnenvergaß. DerBescheid enthieltauch eineRechtsbehelfsbelehrung,nach dergegenden Bescheid binnenvier WochenWi-dersprucheingelegt werdenkönne.https://doi.org/10.1515/9783110625707-005
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

Fall5:Ein Fass ohneBodenSchwerpunkte:Reformatio in peius in derAbwehrkonstellation, qualitativeund quantitativereformatio in peius,Abgrenzung gestrecktesVerfahren, einfach verkürztesVerfahren, sofortigerVollzug und unmittelbareAusführung,Kostenbescheid, fehlerhafteRechtsbehelfsbelehrungAm5. NovembervergangenenJahres starteteein CastortransportvonFrankreichin dasAtommüllendlager in Gorleben.Zur Sicherung desTransporteswaren zahlreicheHundertschaften der Bundespolizei eingesetzt,umDemon-strantenvonden Gleisen fernzuhalten. So sollteSabotageaktenvorgebeugt wer-den.Kurz vorder Gemeindegrenze Gorlebens stelltenBeamte der Bundespolizeifest,dass ein Sattelschlepper (40Tonnen schwer)ohne irgendwelche Sicherun-genquer über den Gleisen stand. Ob dasFahrzeugabsichtlich zurBehinderungdes Castortransports abgestellt worden war oder ob es lediglich wegen einesDefekts dort zum Haltengekommen war,konnte nichtaufgeklärt werden. Ebensowenigkonnteinder Eilsituation festgestelltwerden, wer der Halter desFahrzeugsist und wie er hätte kontaktiert werden können. Daher sahen sich dieBeamten derBundespolizeigezwungen, dasFahrzeugmit gehörigemAufwand an Material undPersonalvon den Gleisen zu bewegen. Während der Arbeitenkamder LandwirtBein begeisterterBefürworter derAtomenergiefreiwillig hinzu undversuchte,den 40-Tonner mit seinemTraktorvonden Gleisen zu ziehen.Dabeiverbog sichdie Anhängerkupplungdes gerade neu angeschafftenTraktors der chinesischenNewcomer-Marke MegaTrak, jedoch führte diese Maßnahme letztendlich zumErfolg.Bwar stolzaufdie gelungene Aktion und froh darüber,dass erunmit-telbar bevor er seineArbeit begannvonder Bundesrepublik Deutschland offi-ziell beauftragt wurde. Dassdie Anhängerkupplungverbog,war jedoch nichtaufeinenMaterialfehler zurückzuführen, sondern istso zutreffend ein Sachver-ständigerbei derartigen Aktionen normalund somit beiden Kosten als nor-maler Posten zur Durchführungeinzukalkulieren.Nach der Maßnahme konnteder SpediteurSals Halter desFahrzeugs er-mitteltwerden. Daraufhin erhielt er sofort eineBenachrichtigung und am15.November einenBescheid der zuständigen Bundespolizeidirektion, welchevonihm die Erstattung der angefallenenKosten für polizeieigenes Material undPersonalinHöhevon650,Euro forderte, jedoch dievonBzunächstnoch nichteingeforderten450,einzuberechnenvergaß. DerBescheid enthieltauch eineRechtsbehelfsbelehrung,nach dergegenden Bescheid binnenvier WochenWi-dersprucheingelegt werdenkönne.https://doi.org/10.1515/9783110625707-005
© 2020 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston
Downloaded on 10.10.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110625707-005/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOorHxb2DEa9K9XHc6QXcOTBYa1f_1atJPqE1NvhoZknwvRzFUjMe
Scroll to top button