Home Law Erster Abschnitt. Das Patent 1: § 1 – § 4
Chapter
Licensed
Unlicensed Requires Authentication

Erster Abschnitt. Das Patent 1: § 1 – § 4

Become an author with De Gruyter Brill
Patentgesetz
This chapter is in the book Patentgesetz
Vorbemerkungen|Vor § 143Keukenschrijver __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ERSTER ABSCHNITT Das Patent 1. Abschnitt. Das PatentVor § 1 Vor § 1Keukenschrijver VorbemerkungenÜbersicht A. Voraussetzungen der Patentfähigkeit; Patentie-rungsausschlüsse ____ 1 B. Übergangsrecht ____ 7 C. Patentfähigkeit bei erstreckten DDR-Patentanmeldungen und -Patenten ____ 8 D. Europäische Patente ____ 9 E. Internationale Rechtsangleichung: I. Allgemeines ____ 11 II. Patentharmonisierungsvertrag ____ 12 III. TRIPS ____ 13 IV. Straßburger Übereinkommen ____ 14 V. EPÜ; Unionspatent ____ 15 Schrifttum: Blumenberg/Grünecker Patent ohne Fortschritt, GRUR 1978, 63; Coldewey Eine kurze Betrachtung über die Bedeutung des technischen Fortschrittes für das Patenterteilungsverfahren unter dem Blickwinkel der neuen mate-riell-rechtlichen Bestimmungen des deutschen Patentgesetzes, GRUR 1978, 509; Horn/Horn Der Fortschritt und das Pa-tentrecht, GRUR 1977, 329; Pietzcker Voraussetzungen der Patentierung: Neuheit, Fortschritt und Erfindungshöhe, FS 100 Jahre GRUR (1991), 417; Preu Die patentierbare Erfindung und der Fortschritt, GRUR 1980, 444; Schulze Technischer Fort-schritt und Erfindungshöhe, Mitt 1976, 132; Trüstedt Gebrauchsmuster, GRUR 1980, 777; Winkler Fortschritt und Erfin-dungshöhe im europäischen Patentrecht, Mitt 1977, 13. A. §§ 1, 1a, 2, 2a, 3–5 regeln die Voraussetzungen der Patentfähigkeit und die Patentierungsaus-schlüsse, die wiederum zu den Erteilungsvoraussetzungen iSd § 49 Abs 1 rechnen. Sie gehen in ihrer gelten-den Fassung auf Art 1–5 StraÜ, Art 52–57 EPÜ, die Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie und die Revision des EPÜ (EPÜ 2000) zurück. Eine bestimmte Reihenfolge bei der Prüfung hinsichtlich Technizität, den Pa-tentierungsausschlüssen, Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit ist nicht ein-zuhalten.1 Die Prüfung auf Patentfähigkeit erfolgt im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens nach §§ 34ff, wobei einige Gesichtspunkte (Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit, Patentierungsverbote nach § 2, zur Einbeziehung von § 1a und § 2a Rn 16 zu § 42) bereits bei der Offensichtlichkeitsprüfung nach § 42, die übri-gen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit) erst bei der Sachprüfung berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen der Gebrauchsmusterfähigkeit sind nicht völlig übereinstimmend in §§ 1–3 GebrMG geregelt. Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind „relative“ Patentierungsvoraussetzungen in dem Sinn, dass sie anders als Technizität und gewerbliche Anwendbarkeit im Vergleich mit dem StdT zu ermitteln sind, dies galt vor 1978 auch für den technischen Fortschritt (Rn 4ff). Zum Verhältnis von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit Rn 13f zu § 3. Technischer Fortschritt. Die Rspr hat für vor 1978 angemeldete Patente als eigenständiges Erforder-nis der Patentfähigkeit technischen Fortschritt (eine Bereicherung der Technik) verlangt, ohne dass das PatG eine positive Regelung hierüber enthalten hätte (näher 6. Aufl Anh zu § 3).2 Das RG hat seine zeitwei-lige Auffassung,3 dass zwischen technischem Fortschritt und Erfindungshöhe ein Komplementärverhältnis bestehe (je größer der Fortschritt, desto geringer die Anforderungen an die Erfindungshöhe und umge-kehrt), später aufgegeben und erheblichen Fortschritt lediglich, wie auch schon früher,4 als „Beweisanzei-chen“ (Hilfskriterium) für Erfindungshöhe gewertet (Rn 113 zu § 4); dies entsprach auch der Auffassung des BGH zum früheren Recht5 (Rn 113 zu § 4, vgl aber auch Rn 170 zu § 4). _____1 Vgl BPatG 9.6.1999 7 W (pat) 24/98; MGK/Pagenberg Art 57 EPÜ Rn 63; für das Beschwerdeverfahren BGHZ 159, 197, 206 = GRUR 2004, 667 elektronischer Zahlungsverkehr; aA zur Offenbarung BPatGE 41, 64 = GRUR 1999, 697, 699.2 RG GRUR 1940, 195 Röhrenmetallüberzug; RG MuW 40, 189, 190 Krempelwickel, nicht in GRUR; BGH GRUR 1966, 249, 250 Suppenrezept; BGHZ 51, 378, 389 = GRUR 1969, 265 Disiloxan; aus der jüngeren Rspr noch BGH Bausch BGH 1999–2001, 355, 363 Kniegelenkendoprothese.3 RG Blaslufttrocknung; so auch RPA GRUR 1932, 586; RPA BlPMZ 1933, 267; RPA Mitt 1936, 286; hierzu auch Reimer § 1 Rn 34 mwN; Klauer/Möhring § 1 Rn 56; Lindenmaier § 1 Rn 42.4 RG Mitt 1932, 178, 181 Bügelstromabnehmer; RG MuW 33, 354, 356 Schaltungsanordnung für Fernsprechanlagen; RG GRUR 1938, 763, 766 Pottascheherstellung.5 Missverständlich BGHZ 39, 333 = GRUR 1963, 645, 649 Warmpressen, vgl dazu Reimer § 1 Rn 34.1 2 34
© 2016 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

Vorbemerkungen|Vor § 143Keukenschrijver __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ERSTER ABSCHNITT Das Patent 1. Abschnitt. Das PatentVor § 1 Vor § 1Keukenschrijver VorbemerkungenÜbersicht A. Voraussetzungen der Patentfähigkeit; Patentie-rungsausschlüsse ____ 1 B. Übergangsrecht ____ 7 C. Patentfähigkeit bei erstreckten DDR-Patentanmeldungen und -Patenten ____ 8 D. Europäische Patente ____ 9 E. Internationale Rechtsangleichung: I. Allgemeines ____ 11 II. Patentharmonisierungsvertrag ____ 12 III. TRIPS ____ 13 IV. Straßburger Übereinkommen ____ 14 V. EPÜ; Unionspatent ____ 15 Schrifttum: Blumenberg/Grünecker Patent ohne Fortschritt, GRUR 1978, 63; Coldewey Eine kurze Betrachtung über die Bedeutung des technischen Fortschrittes für das Patenterteilungsverfahren unter dem Blickwinkel der neuen mate-riell-rechtlichen Bestimmungen des deutschen Patentgesetzes, GRUR 1978, 509; Horn/Horn Der Fortschritt und das Pa-tentrecht, GRUR 1977, 329; Pietzcker Voraussetzungen der Patentierung: Neuheit, Fortschritt und Erfindungshöhe, FS 100 Jahre GRUR (1991), 417; Preu Die patentierbare Erfindung und der Fortschritt, GRUR 1980, 444; Schulze Technischer Fort-schritt und Erfindungshöhe, Mitt 1976, 132; Trüstedt Gebrauchsmuster, GRUR 1980, 777; Winkler Fortschritt und Erfin-dungshöhe im europäischen Patentrecht, Mitt 1977, 13. A. §§ 1, 1a, 2, 2a, 3–5 regeln die Voraussetzungen der Patentfähigkeit und die Patentierungsaus-schlüsse, die wiederum zu den Erteilungsvoraussetzungen iSd § 49 Abs 1 rechnen. Sie gehen in ihrer gelten-den Fassung auf Art 1–5 StraÜ, Art 52–57 EPÜ, die Umsetzung der Biotechnologie-Richtlinie und die Revision des EPÜ (EPÜ 2000) zurück. Eine bestimmte Reihenfolge bei der Prüfung hinsichtlich Technizität, den Pa-tentierungsausschlüssen, Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit ist nicht ein-zuhalten.1 Die Prüfung auf Patentfähigkeit erfolgt im Rahmen des Patenterteilungsverfahrens nach §§ 34ff, wobei einige Gesichtspunkte (Technizität, gewerbliche Anwendbarkeit, Patentierungsverbote nach § 2, zur Einbeziehung von § 1a und § 2a Rn 16 zu § 42) bereits bei der Offensichtlichkeitsprüfung nach § 42, die übri-gen (Neuheit, erfinderische Tätigkeit) erst bei der Sachprüfung berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen der Gebrauchsmusterfähigkeit sind nicht völlig übereinstimmend in §§ 1–3 GebrMG geregelt. Neuheit und erfinderische Tätigkeit sind „relative“ Patentierungsvoraussetzungen in dem Sinn, dass sie anders als Technizität und gewerbliche Anwendbarkeit im Vergleich mit dem StdT zu ermitteln sind, dies galt vor 1978 auch für den technischen Fortschritt (Rn 4ff). Zum Verhältnis von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit Rn 13f zu § 3. Technischer Fortschritt. Die Rspr hat für vor 1978 angemeldete Patente als eigenständiges Erforder-nis der Patentfähigkeit technischen Fortschritt (eine Bereicherung der Technik) verlangt, ohne dass das PatG eine positive Regelung hierüber enthalten hätte (näher 6. Aufl Anh zu § 3).2 Das RG hat seine zeitwei-lige Auffassung,3 dass zwischen technischem Fortschritt und Erfindungshöhe ein Komplementärverhältnis bestehe (je größer der Fortschritt, desto geringer die Anforderungen an die Erfindungshöhe und umge-kehrt), später aufgegeben und erheblichen Fortschritt lediglich, wie auch schon früher,4 als „Beweisanzei-chen“ (Hilfskriterium) für Erfindungshöhe gewertet (Rn 113 zu § 4); dies entsprach auch der Auffassung des BGH zum früheren Recht5 (Rn 113 zu § 4, vgl aber auch Rn 170 zu § 4). _____1 Vgl BPatG 9.6.1999 7 W (pat) 24/98; MGK/Pagenberg Art 57 EPÜ Rn 63; für das Beschwerdeverfahren BGHZ 159, 197, 206 = GRUR 2004, 667 elektronischer Zahlungsverkehr; aA zur Offenbarung BPatGE 41, 64 = GRUR 1999, 697, 699.2 RG GRUR 1940, 195 Röhrenmetallüberzug; RG MuW 40, 189, 190 Krempelwickel, nicht in GRUR; BGH GRUR 1966, 249, 250 Suppenrezept; BGHZ 51, 378, 389 = GRUR 1969, 265 Disiloxan; aus der jüngeren Rspr noch BGH Bausch BGH 1999–2001, 355, 363 Kniegelenkendoprothese.3 RG Blaslufttrocknung; so auch RPA GRUR 1932, 586; RPA BlPMZ 1933, 267; RPA Mitt 1936, 286; hierzu auch Reimer § 1 Rn 34 mwN; Klauer/Möhring § 1 Rn 56; Lindenmaier § 1 Rn 42.4 RG Mitt 1932, 178, 181 Bügelstromabnehmer; RG MuW 33, 354, 356 Schaltungsanordnung für Fernsprechanlagen; RG GRUR 1938, 763, 766 Pottascheherstellung.5 Missverständlich BGHZ 39, 333 = GRUR 1963, 645, 649 Warmpressen, vgl dazu Reimer § 1 Rn 34.1 2 34
© 2016 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

Chapters in this book

  1. Frontmatter I
  2. Vorwort V
  3. Inhalts VII
  4. Hinweise auf Datenbanken und Materialien XIX
  5. Hinweis zur Zitierweise und zur Nomenklatur XXI
  6. Allgemeine und abgekürzt zitierte Literatur, Lehrbücher, Kommentare und Einführungen XXIII
  7. Abkürzungen XLIII
  8. Patentgesetz
  9. Einleitung PatG 1
  10. Erster Abschnitt. Das Patent 1: § 1 – § 4 43
  11. Erster Abschnitt. Das Patent 2: § 4 – § 10 225
  12. Erster Abschnitt. Das Patent 3: § 10 – § 16a 427
  13. Erster Abschnitt. Das Patent 4: Anhang zu § 16a – § 25 616
  14. Zweiter Abschnitt. Patentamt 793
  15. Dritter Abschnitt. Verfahren vor dem Patentamt 1: § 34 – § 41 883
  16. Dritter Abschnitt. Verfahren vor dem Patentamt 2: § 42 – § 53 1082
  17. Dritter Abschnitt. Verfahren vor dem Patentamt 3: § 54 – § 64 1200
  18. Vierter Abschnitt. Patentgericht 1357
  19. Fünfter Abschnitt. Verfahren vor dem Patentgericht
  20. 1. Beschwerdeverfahren 1409
  21. 2. Nichtigkeits- und Zwangslizenzverfahren 1583
  22. 3. Gemeinsame Verfahrensvorschriften 1704
  23. Sechster Abschnitt. Verfahren vor dem Bundesgerichtshof
  24. 1. Rechtsbeschwerdeverfahren 1765
  25. 2. Berufungsverfahren 1824
  26. 3. Beschwerdeverfahren 1875
  27. 4. Gemeinsame Verfahrensvorschriften 1876
  28. Siebenter Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften 1883
  29. Achter Abschnitt. Verfahrenskostenhilfe 1973
  30. Neunter Abschnitt. Rechtsverletzungen 2023
  31. Zehnter Abschnitt. Verfahren in Patentstreitsachen 2251
  32. Elfter Abschnitt. Patentberühmung 2401
  33. Zwölfter Abschnitt. Übergangsvorschriften 2409
  34. Patentkostengesetz 2419
  35. Gebrauchsmustergesetz 2463
  36. Gesetz über den Schutz der Topographien von elektronischen Halbleitererzeugnissen
  37. Einleitung HlSchG 2591
  38. Erster Abschnitt. Der Schutz der Topographien 2595
  39. Zweiter Abschnitt. Änderung von Gesetzen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes 2611
  40. Dritter Abschnitt. Änderung anderer Gesetze 2611
  41. Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlußvorschriften 2611
  42. Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
  43. Einleitung ArbEG 2613
  44. Erster Abschnitt. Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 2620
  45. Zweiter Abschnitt. Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst 2629
  46. Dritter Abschnitt. Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten 2769
  47. Vierter Abschnitt. Übergangs- und Schlussbestimmungen 2781
  48. Gesetz über internationale Patentübereinkommen 2785
  49. Einheitlicher Patentschutz in Europa 2875
  50. Anhang 2941
  51. Sachregister 3107
Downloaded on 24.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110326772-007/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOor8jW03vWdKOTnG-yi6LoAQu9S6uz1dPPbHulCAC75o6dtHoGwv
Scroll to top button