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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung

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Welche Leistungen erbringen wir?§ 1 AVB BUFrank Baumann143Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-VersicherungVorbemerkung:Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Allgemeinen Bedingungen fürdie Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 25.10.2017) sowie die Allgemeinen Bedin-gungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Stand 25.10.2017) sowie, soweiterwähnt, auf die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mitzusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, sämtlichst als unverbindliche Musterbe-dingungen veröffentlicht auf der Webseite des GDV.1 Nachfolgend werden die AVB BUund AVB BUZ so wiedergegeben wie vom GDV veröffentlicht, obwohl die AVB BU in derVerwendung des Fettdrucks z.T. inkonsistent erscheinen.§1Welche Leistungen erbringen wir?Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit(1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Berufsunfähigkeit die Versi-cherung abgeschlossen ist) während der Versicherungsdauer berufsunfähig (siehe § 2Abs. 1 oder 2), erbringen wir folgende Leistungen:a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarteLeistungsdauer.b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversi-cherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer.Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz be-steht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf einewährend der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird.Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit(2) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig infolgePflegebedürftigkeit (siehe § 2 Abs. 4–8), ohne dass Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2Abs. 1 oder 2 vorliegt, erbringen wir folgende Leistungen:a) Wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer– in Höhe von ... % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegestufe III,– in Höhe von ... % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegestufe II,– in Höhe von ... % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegestufe I.b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversi-cherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer.Weitere Regelungen zu unseren Leistungen(3) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Mo-nats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit1https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924, abgeru-fen am 1.12.2018.https://doi.org/10.1515/9783110308204-002
© 2019 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Munich/Boston

Welche Leistungen erbringen wir?§ 1 AVB BUFrank Baumann143Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-VersicherungVorbemerkung:Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Allgemeinen Bedingungen fürdie Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand 25.10.2017) sowie die Allgemeinen Bedin-gungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Stand 25.10.2017) sowie, soweiterwähnt, auf die Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mitzusätzlicher Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, sämtlichst als unverbindliche Musterbe-dingungen veröffentlicht auf der Webseite des GDV.1 Nachfolgend werden die AVB BUund AVB BUZ so wiedergegeben wie vom GDV veröffentlicht, obwohl die AVB BU in derVerwendung des Fettdrucks z.T. inkonsistent erscheinen.§1Welche Leistungen erbringen wir?Unsere Leistungen bei Berufsunfähigkeit(1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Berufsunfähigkeit die Versi-cherung abgeschlossen ist) während der Versicherungsdauer berufsunfähig (siehe § 2Abs. 1 oder 2), erbringen wir folgende Leistungen:a) Wir zahlen die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarteLeistungsdauer.b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversi-cherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer.Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen Versicherungsschutz be-steht. Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ablauf einewährend der Versicherungsdauer anerkannte Leistung längstens erbracht wird.Unsere Leistung bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit(2) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufsunfähig infolgePflegebedürftigkeit (siehe § 2 Abs. 4–8), ohne dass Berufsunfähigkeit im Sinne von § 2Abs. 1 oder 2 vorliegt, erbringen wir folgende Leistungen:a) Wir zahlen eine Berufsunfähigkeitsrente, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer– in Höhe von ... % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegestufe III,– in Höhe von ... % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegestufe II,– in Höhe von ... % der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente bei Pflegestufe I.b) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversi-cherung, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer.Weitere Regelungen zu unseren Leistungen(3) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung entsteht mit Ablauf des Mo-nats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit1https://www.gdv.de/de/ueber-uns/unsere-services/musterbedingungen-23924, abgeru-fen am 1.12.2018.https://doi.org/10.1515/9783110308204-002
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