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Kapitel 36. Studentische Aushilfsarbeitsverhältnisse

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Preiss/KohlKapitel 36 Studentische AushilfsarbeitsverhältnisseA. ArbeitsrechtI. Bedeutung für die PraxisArbeitgeber sehen sich in der Praxis regelmäßig mit Geschäftslagen konfrontiert, die phasenweise einen erhöhten Personalbedarf erfordern, z.B. bei erhöhter Auftragslage oder bei Ausfällen in der Stammbelegschaft. In diesem Zusammenhang werden meist zeitnah flexibel einsetzbare Arbeitskräfte benötigt. Hierfür bietet die stetig zuneh-mende Anzahl von Studenten1 einen für den Arbeitgeber interessanten „Personal-pool“ einsetzbarer studentischer Aushilfsarbeitskräfte. Nutzen für den ArbeitgeberEin Großteil der Studenten ist regelmäßig auf der Suche nach studentischen Nebenjobs,Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei entgeltlicher Beschäftigung neben dem Stu-dium,Studenten sind hinsichtlich der Zeitgestaltung flexibel einsetzbar.Bei der Anbahnung und Begründung eines studentischen Aushilfsarbeitsverhältnis-ses stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie ein solches Anstellungsverhältnis auszugestalten und zu handhaben ist. Dieser bestehenden Unsicherheit lässt sich in der Praxis durch die Beachtung einiger Grundsätze, die den rechtlichen Rahmen vor-geben, begegnen.Unter einem studentischen Aushilfsarbeitsverhältnis versteht man grund-sätzlich die Tätigkeit, die ein Student neben dem Studium zu Erwerbszwecken gegen Bezahlung ausübt. Hiervon abzugrenzen ist ein Student, der im Rahmen eines Prak-tikums in einem Betrieb tätig wird. Dies unterscheidet sich insoweit, als dass es im Rahmen des Praktikums vorrangig um das Sammeln und Ableisten von praktischen Erfahrungen geht, die in der Regel Teil eines Studiums sind. Steht jedoch der Aus-tausch von Arbeitsleitung und Entgelt im Vordergrund, so handelt es sich regelmä-ßig um ein studentisches Aushilfsarbeitsverhältnis. Der Einsatz des Studenten kann jedoch sowohl als freier Mitarbeiter als auch als Arbeitnehmer erfolgen.2 Dies hängt stark von den individuellen Einzelumständen ab, aufgrund derer die Tätigkeit im Unternehmen ausgeübt werden soll. Die Abgrenzung zwischen einem Arbeits-verhältnis und einem Anstellungsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgt auch im Rahmen einer Studentenbeschäftigung vorrangig anhand des Abgrenzungskriteri-ums der Weisungsabhängigkeit. Der Student ist als Arbeitnehmer zu qualifizieren, 1 Definiert wird ein Student als eine an einer Hochschule immatrikulierte Person, die dort einen akademischen Abschluss anstrebt.2 Einzelheiten siehe Kap. 14 – Freelancer.123

Preiss/KohlKapitel 36 Studentische AushilfsarbeitsverhältnisseA. ArbeitsrechtI. Bedeutung für die PraxisArbeitgeber sehen sich in der Praxis regelmäßig mit Geschäftslagen konfrontiert, die phasenweise einen erhöhten Personalbedarf erfordern, z.B. bei erhöhter Auftragslage oder bei Ausfällen in der Stammbelegschaft. In diesem Zusammenhang werden meist zeitnah flexibel einsetzbare Arbeitskräfte benötigt. Hierfür bietet die stetig zuneh-mende Anzahl von Studenten1 einen für den Arbeitgeber interessanten „Personal-pool“ einsetzbarer studentischer Aushilfsarbeitskräfte. Nutzen für den ArbeitgeberEin Großteil der Studenten ist regelmäßig auf der Suche nach studentischen Nebenjobs,Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bei entgeltlicher Beschäftigung neben dem Stu-dium,Studenten sind hinsichtlich der Zeitgestaltung flexibel einsetzbar.Bei der Anbahnung und Begründung eines studentischen Aushilfsarbeitsverhältnis-ses stellt sich für viele Unternehmen die Frage, wie ein solches Anstellungsverhältnis auszugestalten und zu handhaben ist. Dieser bestehenden Unsicherheit lässt sich in der Praxis durch die Beachtung einiger Grundsätze, die den rechtlichen Rahmen vor-geben, begegnen.Unter einem studentischen Aushilfsarbeitsverhältnis versteht man grund-sätzlich die Tätigkeit, die ein Student neben dem Studium zu Erwerbszwecken gegen Bezahlung ausübt. Hiervon abzugrenzen ist ein Student, der im Rahmen eines Prak-tikums in einem Betrieb tätig wird. Dies unterscheidet sich insoweit, als dass es im Rahmen des Praktikums vorrangig um das Sammeln und Ableisten von praktischen Erfahrungen geht, die in der Regel Teil eines Studiums sind. Steht jedoch der Aus-tausch von Arbeitsleitung und Entgelt im Vordergrund, so handelt es sich regelmä-ßig um ein studentisches Aushilfsarbeitsverhältnis. Der Einsatz des Studenten kann jedoch sowohl als freier Mitarbeiter als auch als Arbeitnehmer erfolgen.2 Dies hängt stark von den individuellen Einzelumständen ab, aufgrund derer die Tätigkeit im Unternehmen ausgeübt werden soll. Die Abgrenzung zwischen einem Arbeits-verhältnis und einem Anstellungsverhältnis als freier Mitarbeiter erfolgt auch im Rahmen einer Studentenbeschäftigung vorrangig anhand des Abgrenzungskriteri-ums der Weisungsabhängigkeit. Der Student ist als Arbeitnehmer zu qualifizieren, 1 Definiert wird ein Student als eine an einer Hochschule immatrikulierte Person, die dort einen akademischen Abschluss anstrebt.2 Einzelheiten siehe Kap. 14 – Freelancer.123

Chapters in this book

  1. Frontmatter i
  2. Vorwort v
  3. Inhaltsübersicht vii
  4. Inhalt ix
  5. Literaturverzeichnis li
  6. Abkürzungsverzeichnis lv
  7. Bearbeiterverzeichnis lxiii
  8. Teil 1. Bedeutung 1
  9. Teil 2. Grundlagen 7
  10. Teil 3. Erscheinungsformen im Unternehmen
  11. Kapitel 1. Altersteilzeit 39
  12. Kapitel 2. Arbeit auf Abruf 73
  13. Kapitel 3. Arbeitnehmerüberlassung 93
  14. Kapitel 4. Aufsichtsratsmandat 119
  15. Kapitel 5. Aushilfen 141
  16. Kapitel 6. Außendienstmitarbeiter 171
  17. Kapitel 7. Befristung 195
  18. Kapitel 8. Datenschutzbeauftragter 211
  19. Kapitel 9. Ehrenamt 217
  20. Kapitel 10. Ein-Euro-Jobber 237
  21. Kapitel 11. Elternzeit 249
  22. Kapitel 12. Entsendung 281
  23. Kapitel 13. Familiäre Mitarbeit 359
  24. Kapitel 14. Freelancer 375
  25. Kapitel 15. Freistellung 395
  26. Kapitel 16. Grenzgänger 415
  27. Kapitel 17. Hauswirtschaftliches Beschäftigungsverhältnis 429
  28. Kapitel 18. Home-Office 443
  29. Kapitel 19. Interimsmanager 461
  30. Kapitel 20. Job-Sharing 475
  31. Kapitel 21. Künstlersozialversicherung 487
  32. Kapitel 22. Kurzarbeit 505
  33. Kapitel 23. Lebensarbeitszeitkonten 555
  34. Kapitel 24. Minijobber 587
  35. Kapitel 25. Mitarbeitender Gesellschafter 609
  36. Kapitel 26. Mitarbeiter als Unternehmer 625
  37. Kapitel 27. Nebentätigkeit 643
  38. Kapitel 28. Niedriglohnbeschäftigung 663
  39. Kapitel 29. Praktikum 683
  40. Kapitel 30. Probezeit/Einfühlungsverhältnis 699
  41. Kapitel 31. Prozessbeschäftigung 713
  42. Kapitel 32. Referendare 725
  43. Kapitel 33. Rentnerbeschäftigung 737
  44. Kapitel 34. Sabbatical 761
  45. Kapitel 35. Selbstständige Arbeit 771
  46. Kapitel 36. Studentische Aushilfsarbeitsverhältnisse 791
  47. Kapitel 37. Teilzeit 809
  48. Kapitel 38. Telearbeit 825
  49. Kapitel 39. Transferarbeitsverhältnis 851
  50. Stichwortverzeichnis 863
Downloaded on 22.9.2025 from https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.1515/9783110261486.791/html?licenseType=restricted&srsltid=AfmBOoo0tHx9SfQj4DgADX6zq5qx-WW4y2gsrU0TZ9Sd3qASKA4ayYbt
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