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Umfang der Ausgleichspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren
BGH, Beschl. v. 1. 12. 2021 – XII ZB 472/20
Veröffentlicht/Copyright:
25. März 2022
Online erschienen: 2022-03-25
Erschienen im Druck: 2022-11-03
© 2022 Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
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Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
- Frontmatter
- Abhandlung
- Die Vermittlung von Hunden aus dem Tierschutz
- Tötung auf Verlangen versus Suizid – ein altes Problem wird wieder aktuell –
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
- Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes auch im Arzthaftungsprozess
- Umfang der Ausgleichspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Beim Tatbestand der Abgeordnetenbestechung erfasst das Merkmal »bei der Wahrnehmung seines Mandates« nur die Mandatstätigkeit als solche
- Strafe und Maßregel sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. verhängt werden
- Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid
- BAG Aktuell
- Leit- und Orientierungssätze
Artikel in diesem Heft
- Frontmatter
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- Abhandlung
- Die Vermittlung von Hunden aus dem Tierschutz
- Tötung auf Verlangen versus Suizid – ein altes Problem wird wieder aktuell –
- Entscheidung | Zivil- und Zivilprozessrecht
- Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
- Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes auch im Arzthaftungsprozess
- Umfang der Ausgleichspflicht im Zugewinnausgleichsverfahren
- Entscheidung | Straf- und Strafprozessrecht
- Beim Tatbestand der Abgeordnetenbestechung erfasst das Merkmal »bei der Wahrnehmung seines Mandates« nur die Mandatstätigkeit als solche
- Strafe und Maßregel sollen unabhängig voneinander bemessen bzw. verhängt werden
- Abgrenzung strafbarer Tötung auf Verlangen von strafloser Beihilfe zum Suizid
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