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Zum inkonsistenten Inhalt des Geschäftsmodellbegriffs in IFRS 9

  • Felix Krauß
Veröffentlicht/Copyright: 18. Juni 2019
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Zusammenfassung

Obwohl innerhalb der IFRS keine explizite Begriffsdefinition des Geschäftsmodells erfolgt, ist dennoch eine einheitliche Verwendung des Terms in IFRS 9 grundsätzlich wünschenswert. Allerdings lässt sich auf Grundlage der Kategorisierungsvorschriften auf der einen und der Umgliederungsvorschriften auf der anderen Seite ein jeweils abweichender Inhalt des Geschäftsmodellbegriffs ableiten, was die allgemein mit dem Begriff verbundenen Verständnisprobleme befördert. Dem kommt auch eine aufsichtsrechtliche Relevanz dahingehend zu, als dass die aufsichtsrechtliche Anlage- bzw. Handelsbuchzuordnung grundsätzlich konsistent zum Geschäftsmodell des IFRS 9 erfolgen sollte. Ein einheitlicher Begriffsinhalt wäre dabei bereits durch eine nur geringfügige, klarstellende Änderung des Standards zu erreichen.

Published Online: 2019-06-18
Published in Print: 2019-06-18

© 2019 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Aachener Str. 222, 50931 Köln.

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