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Neue Wohlverhaltensrichtlinie des BAWe

Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Die nationale Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, die durch die Sechste KWG-Novelle erfolgt ist, hat auch die Anpassung der Ausführungsbestimmungen und Auslegungshinweise der Aufsichtsämter zum Wertpapierdienstleistungsgeschäft erforderlich gemacht (vgl. dazu im einzelnen Klanten, ZBB 2000, 349, in diesem Heft). Das BAWe hat daher die nachfolgend abgedruckte sogenannte Wohlverhaltensrichtlinie (Richtlinie gemäß § 35 Abs. 6 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) zur Konkretisierung der §§31 und 32 WpHG für das Kommissionsgeschäft, den Eigenhandel für andere und das Vermittlungsgeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vom 9. Mai 2000, BAnz Nr. 131 vom 15. Juli 2000, S. 13 792) neu gefaßt.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2000-10-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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