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ZBB-Dokumentation. Neue EG-Richtlinie über E-Geld-Institute

Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Mit der geplanten Richtlinie über die Aujhabme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten wird die Aufsicht für Kreditinstitute, die Ε-Geld ausgeben, besonders geregelt. Gleichzeitig wird die Definition des Kreditinstituts in der ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie

angepaßt. Abgedruckt sind im folgenden der Gemeinsame Standpunkt der E-Geld-Richtlinie (A I), sowie die dazu abgegebene Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (A II) und die Entschließung

des Europäischen Parlaments (A III). Im Anschluß daran wird auch der Gemeinsame Standpunkt zur Änderung der ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie (Β I) mit der dazu abgegebenen

Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (Β II) und der Entschließung des Europäischen Parlaments (B III) wiedergegeben. Die Zweite Lesung hat am 11. April stattgefunden. Die Änderung der ersten Bankrechtskoordinierungsrichtlinie wurde dort verabschiedet. Hinsichtlich

der E-Geld-Richtlinie sind die aus der Entschließung des Parlaments ersichtlichen Änderungen vorgeschlagen worden. Insoweit ist noch eine letzte Stellungnahme der Kommission abzuwarten, die diese Änderungen voraussichtlich akzeptieren wird. Mit einem Inkrafttreten der Richtlinie ist danach bis Mitte Juli zu rechnen.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 2000-06-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

Heruntergeladen am 9.12.2025 von https://www.degruyterbrill.com/document/doi/10.15375/zbb-2000-0307/pdf
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