Die Großkreditnormen des § 13 KWG nach der Fünften Novelle des Kreditwesengesetzes
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Karl E. Dürselen
Abstract
Am 31. Dezember 1995 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Fünfte Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) in Kraft getreten, in der die Großkredit-Richtlinie und die Konsolidierungs-Richtlinie der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht transformiert worden sind. Zunächst werden die wesentlichen Änderungen des Kreditwesengesetzes aufgrund der Fünften KWG-Noveüe in einem Überblick dargestellt. Die Änderungen, die sich aufgrund der Fünften KWG-Novelle für die Großkreditnormen des § 13 KWG ergeben haben, werden in diesem Beitrag detailliert erläutert. Weitere wesentliche Änderungen des Kreditwesengesetzes, insbesondere der erweiterte Kreditbegriff des § 19 KWG, die Regelungen der Kreditbestimmungsverordnung und die Miüionenkreditbestimmungen sowie die Konsolidierungsvorschriften der §§10a und 13a KWG wird der Verfasser in Beiträgen in den folgenden Heften der ZBB behandeln.
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Artikel in diesem Heft
- Aufsätze
- Langfristige Bankverträge und die Euro-Währung
- Erkennen deutsche Anleger die Vorzüge sogenannter Call Markets?
- Covenants in Kreditverträgen: Alternative oder Ergänzung zum Insolvenzrecht?
- Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen sowie Bedeutung des AGB-Gesetzes bei DM-Auslandsanleihen auf dem deutschen Markt
- Die Großkreditnormen des § 13 KWG nach der Fünften Novelle des Kreditwesengesetzes
- Rechtsprechung. Entscheidungen in Leitsätzen
- ZBB-Report
- Eckpunkte fur verbesserte Geldwäschebekämpfüng
- ZBB-Dokumentation. EG-Solvabilitätsrichtlinie: Geplante Änderungen
- Literatur
- Theodor Baums, Richard M. Buxbaum, Klaus J. Hopt (Eds.), Institutional Investors and Corporate Governance
Artikel in diesem Heft
- Aufsätze
- Langfristige Bankverträge und die Euro-Währung
- Erkennen deutsche Anleger die Vorzüge sogenannter Call Markets?
- Covenants in Kreditverträgen: Alternative oder Ergänzung zum Insolvenzrecht?
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