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Die Großkreditnormen des § 13 KWG nach der Fünften Novelle des Kreditwesengesetzes

  • Karl E. Dürselen
Veröffentlicht/Copyright: 23. Oktober 2015
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Abstract

Am 31. Dezember 1995 ist in der Bundesrepublik Deutschland die Fünfte Novelle des Kreditwesengesetzes (KWG) in Kraft getreten, in der die Großkredit-Richtlinie und die Konsolidierungs-Richtlinie der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht transformiert worden sind. Zunächst werden die wesentlichen Änderungen des Kreditwesengesetzes aufgrund der Fünften KWG-Noveüe in einem Überblick dargestellt. Die Änderungen, die sich aufgrund der Fünften KWG-Novelle für die Großkreditnormen des § 13 KWG ergeben haben, werden in diesem Beitrag detailliert erläutert. Weitere wesentliche Änderungen des Kreditwesengesetzes, insbesondere der erweiterte Kreditbegriff des § 19 KWG, die Regelungen der Kreditbestimmungsverordnung und die Miüionenkreditbestimmungen sowie die Konsolidierungsvorschriften der §§10a und 13a KWG wird der Verfasser in Beiträgen in den folgenden Heften der ZBB behandeln.

Published Online: 2015-10-23
Published in Print: 1996-03-01

© 2015 RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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